Am Besten mal bei dem Prüfer nachfragen der dann hinterher auch die Felgen eintragen soll. Aber ich glaube ET war egal, solange du nicht dadurch die maximal zulässige Spurverbreiterung von 2%????

oder waren es 4 %???

überschreitest. (Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich glaube 2% bei Einzelradaufhängung und 4% bei Starrachse . . . kann mich aber auch irren)
Verschiedene Reifen- bzw. Felgengrößen sind da problematischer. Bei mir hat der Tüv damals die 7,5 & 8,5x15er Felgen nur eingetragen weil der Wagen noch kein ABS hatte, mit ABS hätte er die nicht eingetragen.
Ich weis auch nicht genau was da noch für Änderungen waren . . . ich glaube es gab auch verschieden Bestimmungen je nach Baujahren, ob noch nach alten deutschem Recht oder EU Recht geprüft wird . . . ach fuck jetzt bin ich verwirrt oder war das nur bei der Radabdeckung? STVZO nur Profil abgedeckt, EU-Recht kompletter Reifen/Rad abgedeckt.
Ach man, ich hab schon zu lange keine extreme Rad- Reifenkombi mehr abnehmen lassen, die Erinnerungen an die Tüv-Regelungen verblassen langsam aber sicher . . .