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Alt 08.02.2014, 16:05   #2
Yin
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Am Besten mal bei dem Prüfer nachfragen der dann hinterher auch die Felgen eintragen soll. Aber ich glaube ET war egal, solange du nicht dadurch die maximal zulässige Spurverbreiterung von 2%???? oder waren es 4 %??? überschreitest. (Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich glaube 2% bei Einzelradaufhängung und 4% bei Starrachse . . . kann mich aber auch irren)

Verschiedene Reifen- bzw. Felgengrößen sind da problematischer. Bei mir hat der Tüv damals die 7,5 & 8,5x15er Felgen nur eingetragen weil der Wagen noch kein ABS hatte, mit ABS hätte er die nicht eingetragen.

Ich weis auch nicht genau was da noch für Änderungen waren . . . ich glaube es gab auch verschieden Bestimmungen je nach Baujahren, ob noch nach alten deutschem Recht oder EU Recht geprüft wird . . . ach fuck jetzt bin ich verwirrt oder war das nur bei der Radabdeckung? STVZO nur Profil abgedeckt, EU-Recht kompletter Reifen/Rad abgedeckt.

Ach man, ich hab schon zu lange keine extreme Rad- Reifenkombi mehr abnehmen lassen, die Erinnerungen an die Tüv-Regelungen verblassen langsam aber sicher . . .
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