Hab grade nochmal gegoogelt, Bestandsschutz ist tatsächlich Ländersache, hab gedacht Rechtsgrundlage für die Zulassung auf 07 ist § 17 Fahrzeug Zulassungsverordnung und das ist immernoch ein Bundesgesetz und somit auch für Bayern gültig. Aber das hat sich ja erledigt. Erschwerend kommt ja der Halterwechsel dazu, das ist ja anders geregelt als bei einem Umzug, da der Bestandsschutz ja als Persönlichkeitsrecht gilt.
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Der Bomber Cuore L7 vom Verbrauchtwagen zum Edelblender (von und mit MoCojo)
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und L7 die rostig sind!
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