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Alt 05.06.2013, 07:43   #6
nordwind32
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Der Umfang bleibt ja gleich, egal ob Alu- oder Stahlfelge.

Wenn die 155/65 R13 nicht in deinem Brief/Schein eingetragen sind, musst du sie grundsätzlich eintragen lassen. Da es aber eine Standardgröße für den L7 ist, sollte das KEIN Problem geben (nix bördeln etc.), die Stahlräder sind ja nicht so breit (nur 4 Zoll) und haben eine Standard-ET von 45mm glaub ich.

Fahr doch einfach mal zu TÜV und frag nach, ob du Daihatsu-Stahlfelgen mit 155/65 R13 wirklich eintragen lassen musst oder sie auch einfach so fahren kannst.

In den neuen Papieren steht sowieso nur noch die kleinste Größe drin.

Bei meinem L276 z.B. die 145/80 R13, obwohl meiner die Sonderausstattung VSC mit größeren Bremsen drin hat und laut COC die kleinen 13 Zoll-Räder nur für Fahrzeuge OHNE VSC zulässig sind und auch gar nicht passen!
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