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Alt 24.02.2013, 11:43   #1
nordwind32
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Registriert seit: 12.09.2010
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Standard ADAC Definition Oldtimer / Youngtimer

Im neuen ADAC Oldtimer-Ratgeber 2013/2014 ist unter Punkt 3.1. Definition (S. 24) zu lesen:

" ...Basierend auf den gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis zwei Altersgrenzen eingependelt, die entsprechend auch von den meisten Versicherern genutzt werden.

Oldtimer: mindestens 30 Jahre alt
Youngtimer: zwischen etwa 15 u. 30 Jahre alt"

Das Heft kann sich jedes ADAC-Mitglied kostenlos in seiner Filiale abholen.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg ADAC Definition Oldtimerk.JPG (232,2 KB, 17x aufgerufen)
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Alt 25.02.2013, 10:48   #2
markusk
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Ist das bei Motorrädern eigentlich auch so?
__________________
aktuell:
Berlingo III HDI 90 ETG6 | Opel Corsa E | Honda NC 700 X | Honda CB 750 C | Kawasaki Zephyr 750 D1 | Suzuki GSX 1100 G
ehem.:
Xsara Picasso 1.6 HDI FAP | Sirion II 1,3 Facelift | Sirion I 1.0 Top | Mazda 323 BF | 2CV6 | Yamaha FZR 600 3HE | Honda CB 750 C | BMW R45 | Kreidler Mustang 80 | Solo Mofa
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Alt 26.02.2013, 16:09   #3
chilliwilli
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Beiträge: 1.289
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Definitiv Ja. Egal welcher Fahrzeugtyp.
Bis 1.3.2007 war ein Motorrad, glaube ich ab 20 Jahre ein Oldie, danach erst nach 30 Jahren.
Gruß chilli
__________________
Ich bin nur für das verantwortlich,
was ich sage - nicht dafür, was Du verstehst!!
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Alt 26.02.2013, 18:26   #4
K3-VET
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Ort: 14822 Brück
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Und die, die bis 1.3.07 schon 2 Jahre Oldtimer waren, waren die dann plötzlich keiner mehr?
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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Alt 26.02.2013, 18:47   #5
nordwind32
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Ort: Kappeln an der Schlei
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Beiträge: 6.108
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Da der Beitrag leider verschoben wurde, möchte ich den Zusammenhang wieder herstellen und nochmal den Grund meines Post darlegen.

Im Daihatsu-Forum müssen die Daihatsu-Youngtimer vor dem 01.01.1990 zugelassen sein, damit sie im Young- und Oldtimerbereich vorgestellt werden dürfen. Müssen also über 23 Jahre alt sein.

Es sollte zur Diskussion anregen und im besten Fall zu einer Harmonisierung führen.
nordwind32 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2013, 09:40   #6
die_kleine
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Alter: 43
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Könnt Ihr mir sagen ab wann man dann eine Oldtimer Zulassung bekommt?
Ab 20 Jahren, oder wurde das auch geändert?
die_kleine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2013, 10:35   #7
nordwind32
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Benutzerbild von nordwind32
 
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Ort: Kappeln an der Schlei
Alter: 55
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Themenstarter
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Ein H-Kennzeichen kannst du erst bekommen, wenn der Wagen vor über 30 Jahren seine Erstzulassung hatte.
Bis 1. März 2007 war die rote „07er“ Nummer auch für mindestens 20 Jahre alte Youngtimer vorgesehen. Das ist aber auch auf 30 Jahre hoch gesetzt worden.

http://www.historisches-kennzeichen.de/

Als Oldtimer versichern kannst du schon vorher, das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und nicht gesetzlich geregelt. Meist muss Zugriffsmöglichkeit auf einen Alttagswagen nachgewiesen werden.
nordwind32 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2013, 13:59   #8
die_kleine
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2013
Ort: Chemnitz
Alter: 43
Beiträge: 12
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Danke, also lag ich mit den 20 Jahren nur etwas hinter der Zeit

Geändert von dierek (17.03.2013 um 11:21 Uhr)
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