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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276)

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Alt 08.10.2013, 20:43   #1
Cuorefan01
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Standard Scheinwerferglas L251

Hallo zusammen!

bei meinem Cuore l251 sind beide Scheinwerfer vorne etwas trüb.
nun meine Frage an euch Experten: kann man auch nur das Klarglas austauschen oder muss man gleich einen kompletten Scheinwerfer kaufen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten
gruß an alle
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Alt 08.10.2013, 20:55   #2
nordwind32
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How To - Wie man Acrylglas Repariert

http://www.youtube.com/watch?v=40mR9gTOh7U
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Alt 08.10.2013, 23:04   #3
LSirion
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Eben:

Feinst schleifen und dann polieren. Materialkosten unter 20 €, kaum 2 h Arbeit und sieht aus wie neu. Habe ich auch schon gemacht, hat gut funktioniert.
__________________

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Alt 09.10.2013, 20:29   #4
Cuorefan01
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danke Leute, wusste gar nicht dass man so was machen kann.
Wieder was dazugelernt.
Wünsche euch allen jederzeit gute und Pannenfreie Fahrt mit euren Daihs.
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Alt 16.10.2013, 12:09   #5
karlheinz61
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Zitat:
Zitat von nordwind32 Beitrag anzeigen
How To - Wie man Acrylglas Repariert

http://www.youtube.com/watch?v=40mR9gTOh7U
Das ist ja alles schön und gut, nur was der junge Mann nicht erzählt hat ist, das es nicht zulässig ist dieKunststoff abdeckungen zu polieren. Dadurch verlieren die Scheinwerfer ihre Bauartzulassung. Wenn der TÜV dahinterkommt gibt es keine Plakette. Besser ist es sich vom Autoverwerter einen guten bzw. besseren Scheinwerfer zu besorgen.
Lieber die Finger von solchen Poliersets lassen.
karlheinz61 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2013, 12:12   #6
Michael1
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Wieso sollte polieren verboten sein?
So wie es im Video gezeigt wird ist es zwar völlig unnötig viel Arbeit (das ganze schleifen kann man sich sparen), aber generell wüsste ich nicht was dem polieren rechtlich entgegenstehen sollte.

Michael
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Alt 16.10.2013, 12:23   #7
karlheinz61
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Zitat:
Zitat von Michael1 Beitrag anzeigen
Wieso sollte polieren verboten sein?
So wie es im Video gezeigt wird ist es zwar völlig unnötig viel Arbeit (das ganze schleifen kann man sich sparen), aber generell wüsste ich nicht was dem polieren rechtlich entgegenstehen sollte.

Michael
Es wurden vor kurzem bei VOX Auto oder einer ähnlichen Sendung Reperatursets, unteranderem um Löcher in Armaturenbretten oder Sitzbezügen zu Flicken getestet.
Und eben halt auch Poliersets um Die Scheinwerfer(gläser) zu polieren. Bei diesem polieren kann es zu Unebenheiten in der Oberfläche kommen, was wiederum zu gefährlichem Streulicht führen kann. Daher kann man sich diese Arbeit sparen, weil eh nicht erlaubt.
karlheinz61 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2013, 12:24   #8
Schimboone
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Zitat:
Zitat von karlheinz61 Beitrag anzeigen
Das ist ja alles schön und gut, nur was der junge Mann nicht erzählt hat ist, das es nicht zulässig ist dieKunststoff abdeckungen zu polieren. Dadurch verlieren die Scheinwerfer ihre Bauartzulassung. Wenn der TÜV dahinterkommt gibt es keine Plakette. Besser ist es sich vom Autoverwerter einen guten bzw. besseren Scheinwerfer zu besorgen.
Lieber die Finger von solchen Poliersets lassen.
Da würde ich ja gerne mal eine seriöse Quelle für sehen? Also dafür das ein sanftes nachpolieren nicht zulässig ist.

Die kritische Lichtgeometrie des Scheinwerfers wird dabei ja schließlich nicht verändert- es wird weder die Leuchtstärke reduziert, noch wird eine potentielle Blendwirkung erzeugt.

Schleift man also die E-Zeichen nicht weg gibt es in meinen Augen keinen Grund warum es nicht zulässig sein sollte.
Bessere Scheinwerfer sind so gut wie nicht verfügbar, außer man kauft neue. Die vom Schrott haben i.d.R. das gleiche Problem
__________________
Gruß, der Daniel
Cuore L201
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Alt 16.10.2013, 12:31   #9
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Zitat:
Zitat von Schimboone Beitrag anzeigen
Da würde ich ja gerne mal eine seriöse Quelle für sehen? Also dafür das ein sanftes nachpolieren nicht zulässig ist.

Die kritische Lichtgeometrie des Scheinwerfers wird dabei ja schließlich nicht verändert- es wird weder die Leuchtstärke reduziert, noch wird eine potentielle Blendwirkung erzeugt.

Schleift man also die E-Zeichen nicht weg gibt es in meinen Augen keinen Grund warum es nicht zulässig sein sollte.
Bessere Scheinwerfer sind so gut wie nicht verfügbar, außer man kauft neue. Die vom Schrott haben i.d.R. das gleiche Problem
Ich kann leider auch nur das wiedergeben was in dem Bericht gesagt wurde. Denkbar ist es natürlich schon das es beim Abschleifen der Oberfläche zu Unebenheiten mit den entsprechenden Folgen kommen kann. Scheinbar wird die Lichtgeometrie dadurch doch geändert, ich glaube kaum das es jemand im Gefühl hat, auf der kompletten Flächeexakt die gleiche Stärke von Hand abzunehmen. Letztendlich darf ich ein Teil das eine Bauartgenehmigung braucht auch nicht einfach verändern ohne das die Genehmigung erlischt.
Ist halt so in good old Germany.

Geändert von karlheinz61 (16.10.2013 um 12:35 Uhr)
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Alt 16.10.2013, 12:39   #10
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Zitat:
Zitat von karlheinz61 Beitrag anzeigen
Wenn der TÜV dahinterkommt gibt es keine Plakette.
Und wie sollen die dahinter kommen? Materialstärke messen?
Und wieviel Fertigungstolleranz hat denn die Glasstärke original?
Und was mach ich, wenn es keinen neuen Ersatz mehr gibt?
Auto weg schmeißen?

Wenn es also, was ich mir nicht so recht vorstellen kann, tatsächlich verboten ist, matte Scheinwerfer zu polieren, ist es mir sowas von egal, da es gut gemacht ja quasi nicht nachzuweisen ist.
Und wenn doch -> ab zum nächsten Prüfer!
Polieren verbieten Auf sowas können auch nur deutsche Betonköpfe kommen

Und wenn es dann in 20-30 Jahren zu dünn poliert ist kommt eben Klarlack drüber.
Das ist ja auch ne gängigen Reparatur um matte verblichene Blinker und Rückleuchten wieder zu einer neuwertigen Optik zu bringen.
Wenn, wie bei meinem Bus, weder Neu- noch Altteile verfügbar sind, bleibt ja keine andere Möglichkeit. Außer man baut auf komplett andere Lampen um.
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