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Alt 27.12.2017, 16:07   #4
Yin
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Bei einem zweizeiligen Schild mit Normschrift (nicht Engschrift oder verkleinerte Schrift) handelt es sich um ein Normkennzeichen welches verwedbar ist, da es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ich hatte bisher nie Probleme Fahrzeuge auf zweizeilige Nummernschilder umzurüsten. Solange du kein US oder Motoradkennzeichen haben willst ist es kein Problem.

Im Zweifel beruf dich bei deinem Gang zum Straßenverkehrsamt einfach auf die FZO - § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 4 1.Abschnitt Nr. 1 Lit. b.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

https://www.gesetze-im-internet.de/f.../anlage_4.html
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Gott schütze uns vor Sturm und Wind und L7 die rostig sind!
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