Neue Anhängerkupplungen haben eine EG Betriebserlaubnis und müssen nicht mehr eingetragen werden.
Meine Busse haben eine alte ohne diese Nummer auf dem Typenschild die man theoretisch eintragen lassen müsste.
Hat noch keinen TÜV-Prüfer interessiert.
Mein BMW hat eine AHK ohne jegliche Nummer drauf, nicht eingetragen und auch das hat noch keinen TÜV-Prüfer interessiert.
Ich würd die einfach ran schrauben und wäre mit dem Thema durch.
Zulässige Anhängelasten stehen ja sowieso in jedem Fahrzeugschein, egal ob das Fahrzeug eine AHK hat oder nicht.
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