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Alt 12.05.2023, 13:38   #17
nordwind32
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Wenn eine ABE vorliegt muss nichts mehr eingetragen werden.
Früher standen z.B. alle zulässigen Reifengrößen im Schein, die vom Hersteller freigegebenen wurden sowie die, die man selbst hat eintragen lassen.
Kenne Fahrzeugscheine mit 3 Seiten für alle Eintragungen!

Heute steht nur noch die kleinste Reifengröße im Schein.

Bei meinem L276 also 145/80R13.

In meinem COC stehen dann auch die restlichen zugelassenen Größen:
155/65R14 und 165/55R15 (mit der er auch ausgeliefert wurde).
Hinzu kommt, das ich ja den mit VSC und der größeren Bremsanlage habe, da sind kleine 13 Zoll Felgen gar nicht zugelassen weil da die größere Bremse gar nicht rein passt ohne an der Felge zu schleifen.
Trotzdem stehen die 145/80R13 im Schein drin, die er laut COC gar nicht fahren darf.
Interessant ist, das die ET dabei nicht erwähnt wird.

Ich habe deshalb 2010 meine Aygo-Felgen für die Winterräder 155/65R14 mit ET 39 freigeben lassen. Das Gutachten habe ich im Wagen, eine Eintragung in den Fahrzeugschein wurde beim TÜV nicht vorgenommen.

Macht es für die Polizei bestimmt nicht einfacher!
Aber ich glaub die haben Zugriff auf COC-Daten.
Was davon abweichend ist muss per ABE nachgewiesen werden.
Das ist mein Wissensstand.
Man belehre mich gern eines besseren.

Geändert von nordwind32 (12.05.2023 um 13:43 Uhr)
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