Relevante Daten mal am Beispiel der ABE meiner Stahlfelgen die ich am L276 eintragen ließ:
Radgröße: 4 1/2 J X 14
Radausführung: 4940
Lochkreis (mm): 100
Lochzahl: 4
Mittenloch (mm): 54
Einpresstiefe (mm): 39
zul. Radlast (kg): 348
zul. Abrollumfang (mm): 1702
Der TÜV-Prüfer hat sie erst gar nicht eintragen wollen, da sowohl die Felgengröße als auch die Reifengröße schon im COC stehen. Nur in der ABE ist der L276 eben nicht aufgeführt.
Ich würde sie nicht wieder eintragen lassen und sie einfach so fahren. Macht ein Bekannter auch so, TÜV war kein Problem, obwohl auf den fehlenden ABE-Eintrag des L276 hingewiesen wurde!
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