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#1 |
Neuer Benutzer
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Ort: Gießen
Beiträge: 16
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Moin Moin,
der TÜV hat heute meine Reifen moniert auf dem L276. Im Fahrzeugschein ist folgendes eingetragen: 15.1 und 15.2 A. GEN. VUH 165*65R13 75 Q A.LM-RAD 5,5JX13H2,ET36, HERST.ATU, TYP93553 Die Reifen/Felgen Komibnation war schon beim letzten TÜV schon durch gekommen, die monierten Reifen sind folgende: GOODYEAR 165/70R13 79T VEC 4Seasons G2 Die ABE zu den Felgen listet folgendes auf: 145/80R13 165/65R13 165/70R13 Sehe ich das also richtig das der Reifen normal ohne Probleme bei der Wiedervorstellung durchgewunken wird? |
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#2 |
Vielposter
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Beiträge: 3.809
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Da stehen schon einige Anmerkungen drin bzgl. zusätzlicher Radabdeckungen und Freigängigkeitsherstellung. Wenn der Prüfer also darauf besteht, wird´s wohl nichts werden...
https://felgen.jfnet.de/pdf/00169448/00169448.pdf https://felgen.jfnet.de/abe/93%20553_13_abe.pdf K1c K2b K42 Wobei das sogar bei den 145ern steht. Ist eben doch nicht immer so einfach... erst ABE/Gutachten lesen, beurteilen, ob die Auflagen erfüllt sind bzw. erfüllt werden können, dann Felge kaufen/montieren.
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#3 |
Vielposter
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Hallo Olli , mach Dich bitte doch selbst schlau : Abrollumfangsdifferenz von Reifenbreite 65 zu 70 ist plus 3% , 2% sind aber nur gestattet . Siehe Reifenumfangsrechner . Es ist wurscht , für was alles die Felge zugelassen ist , oder was ein vorheriger Prüfer übersehen hat . Gruß !
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#4 |
Neuer Benutzer
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Themenstarter
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Danke schonmal für die Antworten, das hat mich gestern kalt erwischt und eine Wissenslücke aufgefüllt.
Naja immerhin sind die Reifen knapp 3 Jahre gefahren worden, da wäre wohl demnächst eh ein Austausch fällig. |
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#5 |
Vielposter
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Neuguerige Frage : wer hat denn die falschen Reifen montiert , ein Fachbetrieb? Dann würde ich dort mal höflich nachfragen , wie sie die Sache sehen .
Oder komplette ( gebrauchte) Räder dazugekauft . Gruß ! |
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#6 |
Vielposter
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Müßte man sonst mit neuen Reifen zum Tachodienst fahren, abrollen lassen und mit den Meßergebnisssen, bei denen der Tacho mindestens 2% vorgehen muß, zum Tüv fahren.
Dann dürfte das kein Problem sein. Jens |
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#7 |
24/7 Poster
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165/70R13 steht doch im Gutachten drin.
Ist also zulässig. Wie viel bist du denn in 3 Jahren gefahren? Auf meinen L276 tausche ich die Reifen alle 9-10 Jahre aus Altersgründen, Profiltiefe ist dann immer noch mehr als ausreichend bei etwa 10000 km im Jahr. Also ca. je 5000 km auf Sommer- und Winterreifen. Wenn man den Cuore artgerecht fährt und kein technischer Defekt (Spur verstellt, Stoßdämpfer defekt, Bremsättel fest) vorliegt, erwarte ich eine Laufleistung von >40000 km pro Reifensatz.
__________________
Grüße nordwind Wichtig: Tipps zur Rostvorsorge (Klick mich) Aktuell: Bus 55 Wide S60 Bj 03/81 Bussi Cuore L276 VSC Bj 01/09 Herzi Ehemalige: Sirion M303 1.5S VSC EZ 01/08 Siri Cuore L701 EZ 01/01 Rosi Cuore L80 EZ 09/88 Gudi Cuore L60 Bj 09/84 Hotti Bus 55 Wide S60 Bj 01/80 Whiti |
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#8 |
Benutzer
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Ort: 53721 Siegburg
Beiträge: 290
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..ich komme ja eigentlich aus der Motorradecke...
Dort haben wir in meinem Stammforum vermutlich genau dieses hier aufgetretene Problem. Bei unseren Motorrädern sind 190/50/17 eingetragen. Vor der letzten Gesestzesänderung (ca. 3 Jahre oder so her) durfte man mittels Reifenfreigabe auch 190/55/17 fahren, was viele von uns tun, weil der Reifen handlicher ist. Vor drei Jahren wird es vermutlich auch hier in Ordnung gewesen sein. Aber nach der Gesetzesänderung darf zwar jeder Reifen (ohne Fabrikatsbindung, was bei Motorrädern sonst immer ein Thema war) gefahren werden. Aber er muss 190/50 und nicht 190/55 sein. Reifen mit Produktionsdatum bis zu einem bestimmten Datum (ich meine es war 2019) durften noch abgefahren werden. Daher: Vermutlich hast Du auch diese Thematik. Und wenn Deine Reifen von 2020 sind, ist die Kulanzfrist vermutlich abgelaufen (wie gesagt war es wohl 2019). Reifenfreigaben mit anderen Größen als in der Zulassungsbescheinigung sind somit hinfällig. fr |
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#9 |
Vielposter
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Hallo Nordwind , die vom Ollie angegebene ABE-Freigabe bezieht sich auf die Felge , aber nicht auf den Autotyp . Oder sehe ich das falsch ?
Hallo Fermo , die "Abrollumfang maximal plus 2%-Regel" dürfte wesentlich länger als 3 Jahre bestehen . Gruß ! |
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#10 |
Benutzer
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Yoschi:
Ich rede ja nicht von dieser Regel. Das sind Äpfel und Birnen.... Ich sage nur, dass vor der von mir angesprochenen Änderung Reifenfreigaben gegolten hatten und jetzt nicht mehr, wenn sich die Maße ändern. Bei den Motorrädern war das alles kein Problem (gewesen). Um nichts anderes geht es. Es kann also durchaus sein, dass beim letzten Tüv dies dann die Thematik war und es von daher keine Probleme gab, jetzt aber eben schon. Die 2% Regel kann ich aber nicht. Hab ich mir mal in meinem Oberstübchen abgespeichert |
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