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#11 |
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Danke fuer die Antwort!
Zu 1.) mein TFL ist mit TÜV Siegel als TFL und mit irgendwas anderem als Standlicht zugelassen und in der Anleitung steht ganz deutlich dass man das ans Zuendungsplus klemmen soll. Aber leider habe ich da keine Leitung gefunden.. Als ich eine hatte, war's leider sie servo, die dann nicht mehr funktioniert hat.. Also an den CIG. Und ja, der ist auch bei mir bereits bei Acc an, aber dem TÜV duerfte das eh nicht auffallen, mir ist's egal und schaden tuts auch niemandem, oder täusche ich mich da? Ist die Kennzeichenbeleuchtung mit an dem Kabel fuer die rueckleuchten? Zum Glueck habe ich noch einen temp fuehler mit LED Display im Wagen der am CIG ist, sodass ich merke wenn der mal ausfallen sollte.. Sonst waere es wirklich schlimm nachts ohne ruecklciht zu fahren nur weil ich aus sicherheitsgruenden wollte, dass es auch tagsueber leuchtet.. Ist das TFL denn deiner Meinung nach am CIG zugelAssen? Oder wo ueberhaupt? Wenn wer weiß wo die Kabel im L251 liegen waere ich sehr dankbar! MfG |
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#12 | |
24/7 Poster
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![]() Zitat:
TFL muss so geschaltet sein, dass es ausgeht, sobald Stand- oder Abblendlicht angeht. Steht aber alles auch schon ein paar Beiträge weiter vorn. Wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil. Hängt das TFL am Zigarettenanzünder, ist eben gerade NICHT sichergestellt, dass es nur dann an ist, wenn keine Anderen Lichter an sind. Mit verlaub, aber ich finde das unter aller Kanone, dass Du so nach Gutdünken an der Beleuchtung deines Fahrzeugs rumbastelst, offenbar dann auch noch, wenn Du nicht mal genau weisst, was Du tust. Da gibts Vorschriften, und die gelten auch für DICH. StVZO googeln kannst Du, oder? Und Lesen hoffentlich auch. Obschon, da hab ich meine Zweifel, wenn Du nach Sachen fragst, die ein paar Beiträge weiter oben schon klipp und klar stehen. Glaubst Du, mit mehrmaligem Nachfragen kommen Antworten, die Dir besser gefallen oder was? Den Rest der Sprüche, die mir dazu einfallen, behalte ich lieber für mich. Sonst kassier ich am Ende noch ne Verwarnung...
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: ![]() Citroen C1 Automatik BJ 2011: ![]() Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km. Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt. |
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#13 |
Vielposter
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@bluedog: Rrrriichtiiiggg!
![]() Wie bluedog schon erwähnt hat isses so NICHT zulässig. Und spätestens das die TFL's bei eingeschaltetem Abblendlicht mitleuchten WIRD Deinem Tüv-Prüfer sicher auffallen (oder schon etwas früher der Rennleitung). Mal ne andere Frage: Wieviele Kabel haben Deine "TFL's"? Auch nur zwei wie die vom Jochen1983? Dann habt ihr euch nämlich BEIDE normale, nicht zugelassene LED-Leisten andrehen lassen, die mit echtem Tagfahrlicht soviel zu tun haben wie ne Zündkerze mitm Diesel. Bei echten TFL's ist ein kleines Steuergerät dabei (oder schon in die Leuchten integriert). Da kommen wesentlich mehr Kabel raus: Zur Stromversorgung Masse und Zündungs-Plus, und als Eingänge Kabel die an die Fahrzeugscheinwerfer angeschlossen werden (z.B. eins für Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht). Dieses Steuergerät stellt sicher, daß die TFL's nur an sind, wenn KEIN anderes Licht brennt. Die LED-Strips, die gerne spottbillig in der bucht als angebliche TFL's angeboten werden, sind als Kfz-Beleuchtung nicht zulässig! Nur zu Dekozwecken, oder höchstens evtl. als Innenbeleuchtung zu verwenden. Also ihr zwei: Wenn ihr solche Nicht-TFL's gekauft habt, haben sich eure fragen bezüglich Zulassungen und Tüv erledigt. Entweder dranbasteln und illegal damit rumfahren, oder sich echte TFL's kaufen. Sind zwar bissl teurer, aber diese billigen LED-Leisten sind meist auch ihrem Preis entsprechend verarbeitet.
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Es grüßt Euch Sven Geändert von Sonny06011983 (20.02.2010 um 01:04 Uhr) |
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#14 |
Vielposter
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@die Kabelklemmkünstler:
geht mit euren Werken zur nächsten Tüv-Stelle und bittet um kurze Beurteilung. Viel mehr als "Okay" oder "Nicht-Okay" können die euch nicht sagen, aber dann wisst ihr es definitiv. Stillegen werden Sie euch die Karren nicht, wohl aber die Aufforderung zur Wiedervorführung wenn "Nicht-Okay". Dann braucht ihr uns nicht weiter mit Halbwissen und Vermutungen zu steinigen, sondern könnt uns mit Wissen aus erster Hand erleuchten!
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Curt Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend! |
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#15 |
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Mein Gott, wie ihr euch aufregt!
Wie ich meiner Meinung nach oben auch schon geschrieben habe, ist in meinem TFL ein Controller und ein Kabel am Standlicht angeschlossen, dass das TFL dimmt (auf Standlicht Helligkeit), wenn Licht an ist! Und das ist laut TÜV zulässig, habe ich extra nachgelesen/ gefragt! Mir ist schon klar, dass die anderen TFLs die weder Gutachten noch Controller haben, nicht zulässig sind! Und ich verbitte mir diese Anfeindungen.. Ich könne nicht lesen, aber selbst überlesen dass mein TFL am Standlicht dran ist. Das Einzige was ich noch nicht rausgefunden habe ist eben das mit dem Rücklicht und, ob 4 Standlichter vorne zugelasssen sind. Sonst muss ich meine standart Standlicht Birnen rausnehmen, da wie schon gesagt mein TFL auch als Standlicht zugelassen ist!! MfG |
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#16 |
Vielposter
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@anon
Und, warst Du jetzt schon beim TÜV oder basiert Dein Wissen noch immer auf Halbwissen / Vermutungen / wird schon gut gehen? Daher das Angepisstsein hier! Wir sind keine rechtlich verbindliche Auskunftei, denk da bitte mal dran! DU hast die Chance, mit wirklich fundiertem Wissen mal was rauszufinden und hier Dein WISSEN hier rein zu stellen, also hopphopp, ab zum Fachmann!
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Curt Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend! |
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#17 |
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Ich habe beim TÜV vor dem Einbau nachgefragt, ob's korrekt ist, dass TFLs nur dimmen statt sich auszuschalten, wenn Licht angemacht wird, weil mich das etwas gewundert hat.
Der TÜV meinte ja natürlich wäre das zulässig, WENN das TFL als Standlichtzugelassen ist, sonst müsse es ausgehen. Und meins ist als Standlicht zugelassen. Nur letztens meinte ein Freund, der gerade eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker macht, dass es seiner meinung nach unzulässig ist, wenn man vorne mit dem TFL nun 4 mal Standlicht statt 2 x an hat.. Da ich eh noch demnächst mal zum TÜV muss kann ich das dann ja auch gleich Nachfragen. Aber ansonsten sind meine TFLs korrekt und zulässig, bis darauf, dass sie schon bei Acc angehen.. Soweit ich weiß interessiert das den Tüv aber nicht.. Soviel dazu. MfG |
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#18 |
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Man darf die als Standlichter fahren wenn sie wie schon geschrieben ein A mit in der Nummer haben was deine ja haben aber,
So und jetzt kommt es wenn du sie als Standlicht (Positionslicht) fahren willst beträgt die max. Tiefe 35 cm vom Boden und man darf keine 4 Positionslichter fahren du musst die Positionslichter ( Standlichter vom Auto ausbauen. siehe auch Hella beschreibungen TFL anbauen. Hier ist der Link Wo hast du die eigentlich verbaut ich hatte auch die von Hella dran musste ich aber wieder ab machen weil sie zu tief waren haben nirgendwo anders hin gepasst. Kannst du mal Fotos machen wo du die hin gemacht hast und was das für welche sind. |
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#19 |
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Hi,
hab nicht das von Hella, sondern das Dectane LGX08 ueber amazon. Dort gibt es NUR die Einstellung mit PO Funktion.. Und bei mir steht trotzdem in der Anleitung 25cm ueber Boden.. Habe sie glaube ich ca. 30 cm ueber Boden..werde ich nochmal messen.. Foto mach ich sobald ich zu Hause bin (schreib gerade uebers iPhone).. Werd mich wegen dem PoLicht nochmal informieren.. Ich hoffe dass das zur Sicherheit schon 35cm sind... |
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#20 |
Benutzer
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Das ist egal von welcher Marke die sind.
Das sind die gesetzlichen Vorschriften die Hella da rein geschrieben hat. Also gelten die auch für deine Leuchten. Da stehen § mit dabei und wenn bei dir das bloß mit dem 25 cm steht bezweifel ich das du die auch als Positionslicht fahren darfst weil da müssten eigentlich auch noch die Regelungen vom POI stehen wie bei Hella ist bloß das bsp. weil dort alle Gesetzlichen Reglungen drinne stehen. Es gibt viel Anbieter wo man die als Positionslichter schalten kann aber das nicht zulässig ist weil das Prüfzeichen fehlt. Hier noch mal was schon eine Seite vorher gepostet wurde bitte durch lesen. Kombination mit Positionslicht Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe. Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen: A RL (E1) 12345 Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden. So ich hoffe damit ist alles geklärt und glaub mir das ist so hab mich damit auch schon etwas länger beschäftig weil ich auch eine auf denn Deckel gekriegt habe von der Rennleitung. Ich habe die Erfahrung das der TÜV ( Dekra) wo die neu raus gekommen sind auch nicht so viel Ahnung hatte wo ich die gefragt hatte. Aber mittlerweile wissen die das. Also wenn deine diese Prüfzeichen mit drauf haben dann kannst du die als POI fahren ansonsten nur als Tagfahrlicht auch wenn die diese Steuergerät haben. |
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