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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276)

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Alt 25.11.2007, 11:32   #11
MeisterPetz
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Zitat:
Zitat von bluedog Beitrag anzeigen
Naja, aber Airbags kann man deaktivieren oder zur Not auch ausbauen. Da die nicht Vorschrift für die zulassung von KFZ sind, müsste es möglich sein den Wagen trotzdem Durch den TÜV zu bekommen.
Soweit ich weiss, ist das nicht so. Sind Airbags vorhanden und sogar im Typenschein gelistet, müssen sie vorhanden sein und funktionieren.

Zitat:
Zu guter Letzt: Ich kann behinderungsbedingt keine Pedale bedienen. Es war aber technisch und rechtlich absolut problemlos möglich, für mich einen Daihatsu cuore so umzubauen, dass ich ihn, nur mit den beiden Händen, fahren kann. Auch den Führerschein konnte ich problemlos im eigenen Wagen machen.
Du hast das aber sicher amtlich bestätigt. Würde ich, als (zum Glück) gesunder Mensch so einen Umbau wollen, einfach, weil ich die Füsse nicht benutzen wollte, und keinen Nachweis erbringen könnte, dass es im Haushalt eine Person gibt, die diesen Umbau benötigt, wäre das wahrscheinlich fast unmöglich.

Zu guter Letzt kommt es auch weniger auf die technischen Herausforderungen oder die TÜV Abnahme an, sondern, um mögliche Probleme mit der Versicherung, falls es bei einem Unfall zu Verletzungen kommt und sich Gutachter das Fahrzeug genauer ansehen, und eine selbst gebaute, oder unzulässige Konsole finden. Davon abgesehen würde ich mir ungern vom Airbag die Zähne ausschlagen lassen, weil der vom Hersteller vorgesehene Ablauf bei der Airbagauslösung nicht eingehalten wurde.
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lg,
Peter
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Alt 25.11.2007, 12:17   #12
bluedog
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Aber auch wenn Airbags auf dem Typenschein gelistet sind, kriegt man dasselbe Auto bestimmt auch ohne zugelassen. Dann eben nicht nach Typ, sondern als Einzelabnahme.

Zum amtlich bestätigten: Die Körpergrösse und somit auch je nach Fahrzeug den Bedarf nach einer Sitzschienenverlängerung kriegt man wohl auch amtlich bestätigt. Ist ja umgekehrt bei Kleinwüchsigen auch so. Und die brauchen weiss Gott mehr, als "nur" eine Sitzschienenverlängerung.

Zudem: Es kommt auf die TÜV-Abnahme an. Hat der TÜV ein Fahrzeug mit Änderungen abgenommen, dürfte es für die Versicherung schwierig bis unmöglich sein, sich bei Unfall da wieder rauszuquatschen... Die können dann allenfalls die Prämien erhöhen. Mehr aber auch nicht. Und ich glaub nicht, dass die das wegen einer Sitzschienenverlängerung tun.

Zudem: Auch wenn ein Airbag ganz wie vorgesehen auslöst, kanns passieren, dass Dir nachher ein paar Zähne fehlen.
Beim Crash ist das aber wohl eher ein nebensächliches Problem.
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Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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Alt 25.11.2007, 12:39   #13
MeisterPetz
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Zitat:
Zitat von bluedog Beitrag anzeigen
Zudem: Auch wenn ein Airbag ganz wie vorgesehen auslöst, kanns passieren, dass Dir nachher ein paar Zähne fehlen.
Beim Crash ist das aber wohl eher ein nebensächliches Problem.
Nicht unbedingt. Zahnersatz ist sauteuer, durchaus im Bereich eines mittleren Unfallschadens. Wenn es dann darum geht, wer die Kosten dafür übernimmt, weil am Auto etwas manipuliert wurde, würde ich das nicht riskieren wollen.
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Peter
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Alt 25.11.2007, 13:33   #14
bluedog
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Recht hast Du natürlich schon. Nur glaub ich einfach, dass Du als extrem grossgewachsener Mensch dann irgendwann nicht mehr die Wahl hast. Überlegen wir uns doch mal die Alternativen, die zur Verfügung stehen:

Grosses, bzw. sehr grosses Auto. Mit entsprechenden Folgen für Steuern, Versicherung, Unterhalt und spritverbrauch. Ganz abgesehen davon dass so ein riesen Kasrren ganz kolossal unhandlich ist.
.
Umbau ohne sonstige Änderungen. Folgen: Einzelabnahme mit entsprechenden Kosten nebst Umbaukosten an sich.
Risiko: Airbag geht nicht ganz optimal los,wirkt möglicherweise nicht optimal oder wird verfehlt.

Umbau mit einzelabnahme, und deaktivierung/Ausbau der Airbags: Kosten des Umbaus mit einzelabnahme.
Kein Airbag im fall eines Unfalls. Auf jeden fall die schlechteste Variante. Jedoch für die Versicherung dann am billigsten, wenn der Fahrer keine versorgerleistungen für angehörige erbracht hat. Folge ist wahrscheinlich der Tod des Fahrers, schon bei geringer Unfallgeschwindigkeit.

Gar nichts machen und sich während der Fahr mit den Knien die Ohren zuhalten können. Kostenlos, kann aber teure Rückenschäden verursachen, schon ohne Unfall. Zudem ist genauso wenig wie sonst auch garantiert, dass der Airbag optimal wirkt, da die Grösse des Fahrers wesentlich über standard liegt. mit der entsprechenden Sitzposition rechnen die wenigsten Autohersteller. Am allerwenigsten die asiatischen, da asiaten eher im schnitt etwas kleiner gebaut sind als Europäer. Zudem wirkt die Suboptimale Sitzposition komfortmindernd, was den Fahrer schenller ermüden Lässt, und seine Aufmerksamkeit sicher nicht fördert. Es steigt also die Unfallgefahr grundsättzlich an.

Nun wähle man aus! Mehr gibts im Moment dazu nicht zu sagen. Aber obs da dann noch auf den Zahnersatz ankommt ist fraglich. Der wird im Fall eines Unfalls vielleicht so oder so fällig. Das nur so nebenbei.
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Alt 25.11.2007, 14:15   #15
MeisterPetz
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Wie ich die Versicherungen kenne, läuft sich das auf ein größeres Auto heraus. Das Problem ist, dass du, sobald du dich in der rechtlichen Grauzone befindest, angreifbar bist. Die Argumentation, dass man keine Rückenschäden riskieren wollte, aber sich ein größeres Auto nicht leisten konnte/wollte, wird vor Gericht nicht stichhaltig sein.

Bei der Deaktivierung der Airbags, es fraglich, ob man überhaupt eine Einzelabnahme erhält. Es gab hier schon häufig Schwierigkeiten, zB einen verunfallten L501 (den es ja sehr wohl ohne Airbags gab) oder Sirion mit einem Nicht-Airbag Lenkrad eines Schlachtfahrzeugs zuzulassen. Mir ist nicht bekannt, dass das jemandem gelungen ist. Folge: Totalschaden, weil die Airbags alleine schon an die 2000-3000 Euro kosten.

Das gleiche gilt für die Sitzschinenverlängerung. Technisch sicher kein Problem, vom TÜV wahrscheinlich nie entdeckt, aber wenns blöd hergeht, ist man plötzlich einige 1000 Euro ärmer. Da würde ich mir dann doch lieber ein Auto suchen, in das ich ohne unzulässige Veränderungen reinpasse, auch wenn es etwas mehr verbraucht und länger ist.

Bei der Bezahlung von Unfallfolgen gesundheitlicher Art ist sehr wohl die Haftpflichtversicherung des Gegners (Stichwort Schmerzensgeld), oder die eigene Krankenversicherung, falls man selbst den Unfall verursacht hat, in der Pflicht. Natürlich nur, wenn diese Folgen nicht durch unzulässige Veränderungen am Fahrzeug begründet sind, sonst ist ein Regress der Versicherung sehr wahrscheinlich. Im Prinzip kann einem das schon blühen, wenn man ein Sportlenkrad verwendet, das beine ABE hat, auch wenn das Originallenkrad keinen Airbag hatte.
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lg,
Peter

Geändert von MeisterPetz (25.11.2007 um 14:20 Uhr)
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Alt 25.11.2007, 14:29   #16
powernase
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Ich bin zwar nicht ganz so groß (1,86) aber ich habe auch schon leichte Probleme mit meiner Beinlänge. Darum habe ihc mir für längere Strecken einfach einen Tempomat eingebaut, was die Sache schon deutlich angenehmer macht..
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Alt 25.11.2007, 14:33   #17
bluedog
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Kleiner hinweis zum besseren Verständnis:

Die ganzen Argumente von wegen nicht zulässiger Änderungen interessieren in diesem Tread keinen. Ich habe nie von änderungen gesprochen, die der TÜV nicht abnimmt. Wer lesen kann weiss das auch und kanns verifizieren. Ich hab vielmehr die Ansicht vertreten, dass die Änderungen unumgänglich sind. Dann müssen die auch möglich sein. Und zwar legal, d.h. mit TÜV-Abnahme.

Wenns am Ende auf ein grösseres Auto rausläuft weil TÜV und/oder Versicherung das für den gangbarsten weg halten, würd ich mit freuden einwilligen, wenn mir dann jemand die Mehrkosten deckt. Wenn nicht, muss man sich eben den Ärztlichen Segen holen, und dann eine Umbaufirma bemühen, die das TÜV-gerecht hinklotzt. Dürfte im Endeffekt immer noch billiger sein, als über eine Fahrzeuglebensdauer 3-4mal soviel Sprit zu verblasen, die Unterhaltsmehrkosten sowie die Mehrkosten von Steuer und Versicherung tragen zu müssen. Mit etwas Glück findet man vielleicht auch eine Stelle, die sich an den Umbaukosten beteiligt. Wer weiss...

Ausserdem: Es gibt ja wirklich leute, die sich so ein Dickschiff nicht leisten können. Will man dann denen, die nicht in einen Kleinwagen passen einfach das Autofahren verwehren, bis sie sich einen Van oder sowas leisten können?

Geht ja wohl nicht!
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Alt 25.11.2007, 16:50   #18
MeisterPetz
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Zitat:
Zitat von bluedog Beitrag anzeigen
Die ganzen Argumente von wegen nicht zulässiger Änderungen interessieren in diesem Tread keinen. Ich habe nie von änderungen gesprochen, die der TÜV nicht abnimmt. Wer lesen kann weiss das auch und kanns verifizieren. Ich hab vielmehr die Ansicht vertreten, dass die Änderungen unumgänglich sind. Dann müssen die auch möglich sein. Und zwar legal, d.h. mit TÜV-Abnahme.
Moment, Fakt ist, es gibt für Cuores neuer als L501 keine Zubehör-Sitzschienenverlängerung vom Hersteller, und soweit bisher bekannt ist, auch nicht von Drittherstellern. Folglich gibt es auch keine Materialgutachten. Man könnte natürlich etwas selber basteln (lassen). Damit ist eine TÜV Abnahme ohne Materialgutachten unmöglich, bzw. ein Gutachten wird, eben auf Grund der Airbagproblematik, nicht erstellbar sein und im günstigsten Fall sehr viel Geld kosten. Daher bleibt also nur die Möglichkeit, die Verlängerung am TÜV vorbeizuschummeln, mit den Folgen, die vorher genannt wurden.

Zitat:
Ausserdem: Es gibt ja wirklich leute, die sich so ein Dickschiff nicht leisten können. Will man dann denen, die nicht in einen Kleinwagen passen einfach das Autofahren verwehren, bis sie sich einen Van oder sowas leisten können?

Geht ja wohl nicht!
Gibt es ein verbrieftes Recht auf individuelle Mobilität? Ich denke nicht. Ein Auto ist ein Luxusgegenstand und wenn man sich ein entsprechendes Gefährt nicht leisten kann, und ein Umbau vom Gesetz her unmöglich ist, muss derjenige halt unbequem sitzen oder mit den Öffis fahren. Zahlt einem Großgewachsenen irgendjemand handgemachte Kleidung und Mobiliar, weil die Standardgrößen nicht passen? Wäre mir neu.
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Alt 25.11.2007, 18:59   #19
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Zitat:
Zitat von powernase Beitrag anzeigen
Ich bin zwar nicht ganz so groß (1,86) aber ich habe auch schon leichte Probleme mit meiner Beinlänge.
Also, das kann ich jetzt gar nicht verstehen...

Bin selber 1,87 m groß und habe überhaupt keine Probleme mit dem sitzen auch nicht bei längeren Strecken. Den Sitz nach hinten und die Lehne zwei Zacken nach hinten und ich sitze nahezu perfekt.

Bei 1,96m kann ich mir das allerdings schon etwas eng vorstellen.

Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.

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Alt 25.11.2007, 19:15   #20
bluedog
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"Einzelabnahme
Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden.
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meist nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich. Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfungen und Tests hängen von Art und Umfang des Umbau ab und können sehr kostspielig werden."

gefunden unter:
http://www.golfcabrio.de/index.php?a..._einzelabnahme

§ 22 StVZO Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.

(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen:

"Betriebserlaubnis erteilt".

Der gleiche Vermerk ist unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils in dem nach § 18 Abs. 5 oder 6 erforderlichen Nachweis und in dem Anhängerverzeichnis, sofern ein solches ausgestellt worden ist, einzutragen.

(3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Nachtrags hergestellt worden sind.

Da steht nix von Materialgutachten. Würde doch eins verlangt, dann könnte man sich z.B. Absichern, indem man Stahl derselben oder einer höheren Güteklasse verwendet, wie der Hersteller der originalen Sitzschiene.
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