Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.06.2025, 21:32   #17
JapanAutoInfo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2023
Ort: Nürnberg
Beiträge: 28
Themenstarter
Standard

Zitat:
Zitat von Leopold Beitrag anzeigen
Was heißt "Zulassung kein Problem"? Einfach zum TÜV, Einzelabnahme, fertig?
Es braucht eine Einzelzulassung §21 STVZO

Für diese, muss das Fahrzeug den geltenen Richtlinien angepasst werden. Zu diesen Anpassungen gehören:
1.) Umbau der Scheinwerfer ggf. mit Prüfung im Lichtlabor
2.) Anbringung einer Nebelschlussleuchte (viele japanische Fahrzeuge haben 2 Rückfahrleuchten, davon kann eine mit einer roten Birne als Nebelschlussleuchte geschaltet werden)
3.) Ggf. wird bei Fahrzeugen mit Xenon-Scheinwerfern eine Scheinwerferwaschanlage verbaut

Ist das erledigt, kann es zur Abnahme gehen.

Und ja, es gibt Importeure, die erfinden sehr kreative Ausreden dafür, warum ein Fahrzeug nicht abgenommen werden kann. Oftmals haben diese Leute einfach keinen Bock sich um etwas neues zu kümmern, CoC Papiere zu besorgen oder sich irgendwo einzulesen - lieber wollen sie ihre altbekannten Sportcoupes verkaufen. Aber es gibt auch die engagierten Importeure, denen ihr Job Spaß macht und die sich auch nicht vor etwas Neuem scheuen.
JapanAutoInfo ist offline   Mit Zitat antworten