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Alt 19.03.2009, 20:17   #1
25Plus
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Standard Anschlussgarantie, Durchrostungsgarantie, Kulanz

Dieser Thread ist dazu gedacht, über die Garantien und Kulanz von Daihatsu zu diskutieren, die sich in den letzten Jahren scheinbar sehr zum Schlechten verändert haben. Gerne glaube ich, dass es früher einmal besser war, aber meine Erfahrungen und die Erfahrungen anderer User aus dem Forum lassen in der letzten Zeit darauf schließen, dass sich einiges wirklich geändert hat.

Anschlussgarantie:

War es bis vor ein paar Jahren noch so, dass abgerostete Auspuffanlagen innerhalb der zweijährigen Verlängerung übernommen wurden (siehe Beitrag 5), ist das jetzt nicht mehr der Fall. Diese Garantieverlängerung hätte ich mir also sparen können. Steuergeräte, Motoren, Getriebe - schonmal was kaputtgegangen in den ersten 5 Jahren ? Nicht das ich wüsste. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Zum Auspuff kann man das im Serviceheft auf Seite 15 nachlesen. Dort wird zwar die Durchrostungsgarantie beschrieben, aber man kann den Auspuff ja einfach von der Anschlussgarantie in die Durchrostungsgarantie schieben. Problem gelöst - Garantie abgelehnt. Dort werden Auspuffteile nämlich von Garantie ausgeschlossen.

Zwar habe ich die Anschlussgarantie mit der Mondial Assistance abgeschlossen (nein, da stand nicht drin, was versichert ist und was nicht, ich ging aber aufgrund Erfahrungsberichten aus dem Forum und meines Händlers davon aus, dass die Garantie für sämtliche Teile, also auch Auspuff gilt), aber die Ablehnung wurde mit einem Schreiben von der Allianz, eben mit Hinweis auf Seite 15 im Serviceheft, begründet.

Durchrostungsgarantie:

Gilt nur bei vollständiger Durchrostung von innen nach außen. Man muss also nach weniger als 6 bzw. 8 Jahren schon komplett durch das Blech schauen können. Da das eigentlich nie der Fall ist, kann man eine Abwicklung über diese Garantie von Anfang an vergessen.

Lackgarantie:

Rost in den Falzen, Rostblasen etc. fallen unter die Lackgarantie, diese gilt 3 Jahre. Wer auch nur einen Tag darüber ist - Pech gehabt !
Beispiele gefällig ?
Mein Cuore(Beiträge 73 und 82)
Copen
Also den Wagen vor Ablauf der Lackgarantie gründlich checken und jedes noch so kleine Bläschen sofort melden ! Sonst gibt es garnichts und man darf die Instandsetzung selbst bezahlen oder dem Rost zusehen.

Kulanz:

Mir ist kein Beispiel von Kulanz bei Daihatsu aus den letzten Jahren bekannt. Entweder es wird auf Garantie übernommen, wozu sich Daihatsu verpflichtet hat, oder der Kunde zahlt jeden Cent selbst.

Wer etwas anderes erlebt hat, der kann sich ja gerne melden. Aber ich denke, dass Daihatsu und die Garantiegesellschaft für die Anschlussgarantien inzwischen immer dermaßen hart durchgreifen, was bei den Kosten der meist nutzlosen Anschlussgarantie, der mießen Qualität der Auspuffanlagen und der rostanfälligen Karosserien sicherlich in den nächsten Jahren heftig an der Kundenzufriedenheit abzulesen sein wird.

Auch bitte ich alle ihre Serviceintervalle peinlichst genau zu beachten. Schließlich gilt die Garantie nur bei Beachtung der Bedingungen.

Mfg Flo
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Alt 19.03.2009, 21:08   #2
Kokomiko
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Wobei andere (auch deutsche) Hersteller hinsichtlich Kulanz auch nicht glänzen. Ein relativ "alter" Fall von einer in Rüsselsheim heimischen Firma:
Omega zur Inspektion bei ~58.000 km, soweit in Ordnung. Bei ~62.000 reisst Zahnriemen, Kulanzantrag gestellt. Kommentar (keine Ahnung ob Werkstatt oder Hersteller): Sie haben ja die 60.000er Inspektion nicht machen lassen, keine Kulanz, sondern Motorrevision bei einem Instandsetzer ohne Kostenbeteiligung
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Alt 20.03.2009, 01:22   #3
13earl71
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Also wenn ich das richtig verstehe, ist die Anschlussgarantie eine Versicherung? Wenn ja, dann wundert mich nichts. Ich besitze außer Pflichtversicherungen keine einzige Versicherung und das aufgrund von Erfahrungswerten.

"Solange Du deine Beiträge brav bezahlst ist alles i.O. solltest Du allerdings etwas wollen (Schadensfall) haben wir für Dich genug Kleingedrucktes."

Es kann natürlich sein, dass Ihr andere Erfahrungen gemacht habt, aber das sind halt Meine.

Gruß earl
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Was soll schon aus einem Tag werden der mit Aufstehen beginnt?
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Alt 20.03.2009, 17:17   #4
Moppi
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Zitat:
Zitat von 25Plus Beitrag anzeigen
Mir ist kein Beispiel von Kulanz bei Daihatsu aus den letzten Jahren bekannt. Entweder es wird auf Garantie übernommen, wozu sich Daihatsu verpflichtet hat, oder der Kunde zahlt jeden Cent selbst.
Das stimmt so nicht ganz. Die Antriebswellen beim L251 wurden auf Kulanz erneuert, ebenso Kolbenringe beim EJ-Motor, wenn das Serviceheft korrekt ausgefüllt war (bis zu fünf Jahre alten Autos).

Ansonsten hast Du Recht, die Garantiebedingungen haben sich mit dem Anbieterwechsel Mondial --> Car-Garantie verschlechtert.
Allerdings ist diese billiger und man hat keinen Selbstkostenanteil mehr.
Die Auspuffanlagen wurden allerdings schon vor diesem Wechsel nicht mehr bezahlt, seitdem sich DD von der Mondial getrennt hatte.
Da gab es für einige Kunden von uns ein böses Erwachen.
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Alt 20.03.2009, 18:21   #5
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Stimmt, die Antriebswellen und die Kolbenringe... mit dem Herstellungsfehler !?
Aber danke, dass du ebenfalls die schlechteren Garantie- bzw. Kulanzleistungen seit der Umstellung bestätigen kannst.

Wobei ich aber den alten (teureren ?) Vertrag mit der Mondial unterschrieben hatte und auch schon brav meinen Kostenanteil bezahlt hatte, bis die Ablehnung kam.

Mich ärgert es eben tierisch, dass diese Umstellung des Vertragspartners ohne Benachrichtigung der Kunden vonstatten ging und man jetzt für den alten Vertrag die schlechteren Bedingungen akzeptieren muss, die zu einem, wie du so schön geschrieben hast, "bösen Erwachen" führen !

Außerdem frage ich mich, ob sowas überhaupt rechtmäßig ist. Bei jeder anderen seriösen Firma wird man über Änderungen des Vertrags benachrichtigt (meist wenn sich die AGB etc. ändern) und der Wechsel des Vertragspartners und eine Änderung bei den Garantieleistungen ohne Benachrichtigung finde ich schon sehr dreist.

Mfg Flo
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Alt 21.03.2009, 22:45   #6
Jens87
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Hab die Unterlagen jetzt grad im Auto und draußen is es mir zu kalt.

Aber jetzt mal unabhängig bei was, wenn ich einen Vertrag unterchrieben habe und meinen Teil der Leistung erbracht (= Anschlussgarantie gezahlt) habe, dann habe ich auch Anspruch auf die Vertraglich zugesicherten Leistungen!

Wäre jetzt eben wichtig zu wissen, ob der damalige Garantieumfang irgendwie schriftliche in unseren Unterlagen zu finden ist.

Wenn der Auspuff jetzt tatsächlich unter die Durchrostungsgarantie fällt, würde das ja bedeuten er wird auch nicht mehr vor Ablauf der 3 Jahre normaler Garantie ersetzt?

Am liebsten würd ich meine, schon beim Kauf abgeschlossene, Anschlussgarantie wieder rückgängig machen, bevor mein Copen 3 Jahre alt wird.

Aber bei der Kundenfreundlichkeit wird das ja sicher kein Problem sein^^
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Alt 22.03.2009, 00:32   #7
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Ich hab heute das kleine Beiblatt zum Aufklappen zu der Anschlussgarantie gefunden. Darin steht, dass es sich um eine Verlängerung der normalen Garantie handelt und bei Reparaturen (ohne Einschränkung ?!) nur eine geringe Zuzahlung anfällt.

Ich sehe das jetzt auch so, dass der Auspuff nichtmal mehr bezahlt wird, wenn er vor Ablauf der dreijährigen Neuwagengarantie abfällt.

Ich warte jetzt erstmal auf die Antwort von Daihatsu (wenn überhaupt eine Antwort kommt), werde aber auf jeden Fall weiter nachhaken. Denn wenn der Auspuff mit der Neuwagengarantie abgedeckt wäre, müsste er auch mit der Anschlussgarantie abgedeckt sein.

Mfg Flo
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Alt 22.03.2009, 11:40   #8
Moppi
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Auspuffanlagen werden nach wie vor in der 3-jährigen Werksgarantie von DD anstandslos bezahlt, von der Anschlußgarantie werden die nicht übernommen, genau wie alles, was mit dem Fahrwerk, Spurstangen usw zu tun hat. Da gibt es eine Liste, in der steht genau drin, was erstattungsfähig ist und was nicht.
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Alt 22.03.2009, 12:52   #9
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Und genau das kann man als Kunde nirgends einsehen.

Zitat Garantieverlängerung:
Zitat:
1. Die Garantie

Die Garantieverlängerung verlängert bei allen Daihatsu-Pkw die Neuwagengarantie von 3 Jahren /100000 km auf 4 oder 5 Jahre/150000 km, ganz nach ihren Wünschen. Dabei übernimmt die Garantieverlängerung wie beim Neuwagen bis zu 5 Jahre lang die eventuellen Reperaturen und trägt - abzüglich einer geringen Selbstbeteiligung je Schadensfall - alle Lohn- und Materialkosten.
Wenn der Auspuff durch die Neuwagengarantie abgedeckt wird, müsste er auch unter die Garantieverlängerung fallen.
Zumindest für mich gibt es da keine anderen Interpretationsmöglichkeiten.

Mfg Flo
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Alt 22.03.2009, 13:00   #10
bluedog
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Sind nicht die Verschleissteile wie Bremsen und Auspuff schon bei der Neuwagengarantie nicht immer abgedeckt?
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider!

Citroen C1 Automatik BJ 2011:

Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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