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Alt 10.07.2005, 12:16   #1
MosesRB
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Standard Scheiße ich komme nicht durch den TÜV!!!

Tach!!!Als ich gestern meine Plakete abhollen wollte, wollt der Prüfer irgendwie nicht!!Nach dem er den Unterboden erfolglos mit dem Schraubenschlussel abegeklopft hat und verwiert meine Ledersitze angeguckt hat, lautete das Prüfergebmis wie folgt:
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg dekra_roman.jpg (312,5 KB, 162x aufgerufen)
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Alt 10.07.2005, 12:22   #2
RMTech
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....ach ja...die sind natürlich nicht erlaubt....auch bei uns in der CH nicht, ;-)

aber deshalb so was....kann ich auch nicht nachvollziehen.....tztztz....!!!

war dies wirklich der "einzige" grund..??!!

gruss Renato
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Alt 10.07.2005, 12:30   #3
wissi
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Hallo!

Also ich finde auch, dass Du mit den beleuchteten Scheibenwaschdüsen eine enorme TECHNISCHE Verkehrsgefährdung darstellst!

Ne, mal im Ernst: Die haben doch DESWEGEN nicht den Tüv abgelehnt? Ich dacht der 1. April wär rum!

Sehr seltsam... vielleicht solltest Du die "nächst höhere" Dienststelle mal dazu befragen...

Sehr kurios, der Fall... würd ich der Autobild melden! Das ist doch ne Frechheit! Man darf ja auch Schaltknauf, Dach und was-weiß-ich-nicht-alles beleuchten...warum dann nicht die Scheibenwaschdüsen? Warum ist das verboten? Weiß das jemand?

Vielleicht hat ja hier jemand ne Idee, wie man das wieder geraderücken kann...


Liebe Grüsse,

Claudia
PS: Hast Du Bilder von den beleuchteten Düsen?
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Alt 10.07.2005, 12:31   #4
benrocky
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Hm, so ein Mist wenn das wirklich nur wegen den beleuchteten Scheibenwaschdüsen war...

Immer wieder diese Kleinkarriertheit, unverständlich

Schöne Grüße
Thomas
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Mein Copen. Mein Materia 1.3.

Copen:

Materia:
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Alt 10.07.2005, 12:55   #5
bigmcmurph
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Darf ich mal fragen in welcher Farbe du die Düsen beleuchtet hast??

Da hast du aber einen ziemlichen Ar*** von Prüfer erwischt,
dass er dich deshalb hat durchfallen lassen.

Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.

"in forum ire mihi gaudio est"
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Alt 10.07.2005, 13:27   #6
MosesRB
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Hi!!
Also die Waschdüsen leuchten in einem dezentem weiss passend zu Auto und sind über einen Schalter ein und aus schaltbar.Zweitens es war auch wirklich nur das einzige Manko!!Ich habe ja schliesslich den ganzen Winnter lang den Wagen zerlägt und die ganzen Löcher zu geschweißt.Fahrwerk Felgen Tohnugsfolie und Sonnenklapdach sind alles eingetragen (Lenkrad hab ich vorher ausgbaut,lass ich aber noch eintragen)

Jetzt aber was zu Verteidigung des Prüfers:Es war ein junger grade von der Uni kommender Ingenieur mit sehr viel Humor dem ein anderer zugesehen hat!
Aber ist alles halb so wild, weil wie man anhand der Postleitzahl erkennen kann ist der Prüfort direkt um die Ecke!!!Worauf ich direkt nach Hause, beleuchtete Waschdüssen raus, Standart wieder rein und wieder zu Dekra hin bin.Und siehe da ich habe meine Plakette und musste nichts dazu bezahlen!!
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Alt 10.07.2005, 13:40   #7
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na also...geht ja.....
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Alt 10.07.2005, 13:51   #8
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Ich will ja nichts sagen, aber dein Prüfer redet QUark.

Laut StVO dürfen an einem Fahrzeug 6 Leuchtmittel nach vorne leuchten.
Es ist egal, wo die sind, solange sie nicht farbig sind.
Also müsstest du deine Waschdüsenbeleuchtung fahren dürfen.

Greetings
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Alt 10.07.2005, 13:57   #9
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Zitat:
Da hast du aber einen ziemlichen Ar*** von Prüfer erwischt,
dass er dich deshalb hat durchfallen lassen.
es gibt gewisse regeln die man einhalten muss und damit hat das hinterteil des prüfers nix zu tun!
wenn man solche veränderungen als erheblichen mangel einstuft, dann muss er das auch so bewerten, ansonsten kann der prüfer auch richtig ärger bekommen und warum soll er sich den einhandeln
nur weil jemand, der genau weiß das die dinger illegal sind, trotzdem damit zur prüfung kommt
wenn einer schuld am negativbericht hat, dann der fahrzeughalter!
----
es gibt ein internes qalitätssicherungssystem bei dekra und wie wichtig das ist kann man sich ja denken

momentan gibt es sogar eine prüfstellenübergreifende qualitätssicherungsaktion, das heißt die überwachungsorganisationenen prüfen sich gegenseitig und zusammen (fsp, gtü, dekra usw.)

die kommen einfach in eine werkstatt und sehen sich die prüfberichte des prüfers an, dann kontrollieren sie das auto nochmal, gibt es ungereimtheiten, dann kann es mächtig ärger geben
-----
das er dir den positiven bericht dann kostenlos ausgestellt hat, ist auch nicht immer normal, schließlich fehlen dann 11-22euro beim tagesumsatz

möglich ist dies, da nach jedem tag ein tagesabschluss gemacht wird, also die daten mit einem zentralrechner abgeglichen werden
kommst du am selben tag nochmal hin und hast alles abgestellt, dann kann er den prüfbericht ändern, nach dem tagesabschluß nicht mehr

ich empfinde das als feinen zug des prüfers
und warum sollte er einen geringen mangel draus machen? ist doch schnell gewechselt und ne gewisse erzieherische maßnahme muss einfach sein! frech genug mit beleuchteten düsen anzukommen, bestrafung worde ja redlich verdient :wink: :P
bezahlt für den 2. bericht hat er ja nixx!
-------
@wissi

meiner meinung nach klar ein erheblicher mangel
das lichtbild ist festgeschrieben in der stvzo und die dinger weichen davon ab
sie wurden nicht geprüft, wer sagt das sie nicht blenden oder verwirren?
es kann nicht jeder machen was er will! das sieht auch die pozilei so, nur das die dafür geld nimmt, was dem threadsteller erspart blieb
kann sogar sein, dass die betriebserlaubnis erlischt und es punkte geben kann

Gruß klasse
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Alt 10.07.2005, 14:04   #10
klasse08-15
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Zitat:
Laut StVO dürfen an einem Fahrzeug 6 Leuchtmittel nach vorne leuchten.
Es ist egal, wo die sind, solange sie nicht farbig sind.
Also müsstest du deine Waschdüsenbeleuchtung fahren dürfen.
das stimmt vieles nicht!

1. muss es in der stvzo zu grunde gelegt sein
weil zulassungsordung
2. der anbringungsort ist auch in bereichen festgelegt!
3. jedes teil braucht einen nachweis der zulässigkeit, da wird die ganze leuchteinheit geprüft nach sehr vielen punkten
waschdüsen die erlaubt sind kenne ich nicht

sorry big., aber das kann man nicht so stehen lassen

gruß klasse
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