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Alt 22.01.2008, 17:47   #1
modnet26
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Unglücklich [L701] Airbaglampe

tach zusammen,

war eben beim TÜV und der meinte "Nö, Plakete gibts nicht weil [...] und die Lampe vom Airbagsystem leuchtet gar nicht. Die muss mit Zünding an leuchten und nachem Starten ausgehen"
Recht hat er sicher...ich hab nur keine Ahnung was ich jetzt machen soll.
Ich habe die Sicherung überprüft und die ist in Ordnung.

Ist hier evtl jemand der in einer Werkstatt arbeitet und mal eben schnell draufgucken kann?
Hab im Moment nicht so viel Kohle :-/

Danke und Gruß
Alex
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Alt 22.01.2008, 18:47   #2
Rainer
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Wie lange hast du das Auto schon und wo hast du es gekauft?

Eventuell würde ich den Kaufvertrag wandeln, denn auch wenn du ihn privat gekauft hast hast du mit sehr großer wahrscheinlichkeit ein Auto mit Unfallschaden gekauft bei dem die Airbags NICHT funktionieren!

Fahr mal damit zu einem Daihatsu händler und er soll dir den Fehler aus dem Speicher auslesen dann weißt du auch gleich welcher Airbag nicht funktioniert, ich tippe aber auf Fahrer UND Beifahrerairbag...

Es könnte natürlich auch Harmlos sein und nur die Lampe kaputt sein, aber das kann ich mir nicht vorstellen....

Hier würde ich NICHTS tun, nur die Lage klären und den kauf rückgängig machen, so gut das Auto sonst auch ist, und ich mag den L7 wirklich sehr gerne, aber da waren pfuscher am Werk vermutlich!!

Finger weg von dem Auto!

Geändert von Rainer (22.01.2008 um 18:51 Uhr)
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Alt 22.01.2008, 19:14   #3
bluedog
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Wenn Du den Fehlerspeicher auslesen lässt, dann notier Dir den Fehlercode und den Text dazu vollständig. Man vergisst das meistens. Und dann hast Du Kohle fürs Auslesen ausgegeben, den Fehler gelöscht und dann nichts in der Hand.

Also: Wenn auslesen, dann alles notieren was möglich ist. sonst kannst Du es gleich bleiben lassen...
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider!

Citroen C1 Automatik BJ 2011:

Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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Alt 22.01.2008, 19:30   #4
bigmcmurph
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Zitat:
Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
Eventuell würde ich den Kaufvertrag wandeln, denn auch wenn du ihn privat gekauft hast hast du mit sehr großer wahrscheinlichkeit ein Auto mit Unfallschaden gekauft bei dem die Airbags NICHT funktionieren!

Fahr mal damit zu einem Daihatsu händler und er soll dir den Fehler aus dem Speicher auslesen dann weißt du auch gleich welcher Airbag nicht funktioniert, ich tippe aber auf Fahrer UND Beifahrerairbag...
Wenn die Airbags (oder einer) nicht wirklich funktionieren, dann würde die Airbagleuchte aber dauerhaft brennen und nicht gar nicht...

Bevor ich hier die jungen Hunde scheu mache, direkt einen Unfall vermute und an Kaufvertragswandlung und Betrug denke, würde ich erst mal den Fehlerspeicher auslesen und die Lampe im Instrument überprüfen.

Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.

"in forum ire mihi gaudio est"
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Alt 22.01.2008, 21:39   #5
Rainer
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@Stephan ich meine da hat jemand einfach das Lämpchen ausgebaut damit es nicht dauerhaft leuchtet, damit es eben nicht gleich auffällt....

Aber wie schon gesagt, fahr bitte damit in eine Vertragswerkstätte und lass dir das anschauen.
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Alt 22.01.2008, 21:49   #6
MeisterPetz
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Theoretisch natürlich möglich, dass da wer einen Unfallwagen zurechtgezangelt hat. Allerdings hätte das Armaturenbrett und die Lenkradnabe auch neu kommen müssen.

Nachschauen lassen ist sicher nicht verkehrt, weil ja auch nur die Airbag Lampe kaputt sein kann.
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lg,
Peter
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Alt 22.01.2008, 23:27   #7
bluedog
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Sollte dann rauskommen, dass da das Airbag, steuergerät hin ist, gibts das da ja vielleicht zu haben...

http://www.daihatsu-forum.de/vbullet...ad.php?t=21777

Andere Frage: Ist das überhaupt erlaubt, so ein Teil gebraucht zu verbauen?
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Alt 23.01.2008, 06:41   #8
Rainer
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erlaubt ist es, aber empfehlenswert ist es auf keinen Fall.
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Alt 23.01.2008, 17:01   #9
kiter
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jaein... eigentlich darfst du alle airbagteile nur gegen neuteile austauschen. ob die das allerdings mittlerweile bei den steuergeräten immernoch so halten weiß ich net ganz genau
kiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2008, 11:51   #10
modnet26
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Beiträge: 47
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tach,

also händler sacht: die karre hatn unfall gehabt.
nachforschung bei der alten werkstatt ergaben, dass ein frontschaden vorlag und das auto als unfallschaden an einen anderen instandsetzer verkauft wurde.
ich hab die kiste privat mit vertrag gekauft und der verkäufer hat unfallfrei angekreuzt.
kann er sagen "wußte ich doch nich" und is damit raus und ich hab pech?
oder muss er das auto trotzdem zurücknehmen und dann sebst gegen seinen verkäufer angehen?
danke.....so ne SCHEEEEEEEEEIIIIIIIIIIIIIII************

alex

p.s.: belehrungen wie "immer nur bei händler kaufen" etc sind nicht nötig. is zu spät.
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