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#21 |
Admin
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Ort: Wittlich
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Beiträge: 6.201
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Ich meine mich erinnern zu können, dass die Teile an sich gar nicht mal so teuer sind,
es aber recht arbeitsintensiv ist, die Kolbenringe zu erneuern. Greetings Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten." Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders. "in forum ire mihi gaudio est"
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#22 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 19.01.2006
Ort: Neu-Ulm
Alter: 56
Beiträge: 2.287
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geh mal ganz schnell zu einer Rechtsberatung (Rechtsschutzversicherung, ADAC, Rechtsanwalt) und lass prüfen, ob der Händler die gesetzliche Gewährleistung zu Recht ausgeschlossen hat.
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#23 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 27.01.2003
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Hallo,
ja das würde mich auch mal interessieren. Allerdings denke ich schon, dass es wohl möglich ist, weil Piet das auch so beschrieben hat. Wenn es als Händlervertrag abgeschlossen wurde, muss der Verkäufer keine Rücknahme und Gewährleistung anbieten bzw. umgekehrt gesprochen, er darf das Auto ohne Gewährleistung verkaufen. Das geht aber "normalerweise" nur zwischen Händlern, also Business-to-Business. Schöne Grüße Thomas |
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#24 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 3.809
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Meine persönliche Meinung:
Händler + Privatmann = kein Händlervertrag kein Händlervertrag = kein Ausschluss der Gewährleistung Steht der Schaden (Ölverbrauch) allerdings im Kaufvertrag, dann muss da auch nix nachgebessert werden, denn wer wissentlich ein kaputtes Auto kauft, der kann nachher wohl kaum verlangen, dass es repariert wird. Das geschenkte Öl ist übrigens eine super Idee des Händlers, denn somit bestätigt er quasi, dass beide Parteien vom Schaden wussten. Rechtsberatung gibt´s woanders (Erstberatung sogar kostenlos bei vielen Autoclubs und ich glaube auch Versicherungen), wie oben geschrieben, nur meine persönliche Meinung...
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Biete WHB für L601, G303, F-Serie Verkaufe Klimaanlage für L251 - originalverpackt - 375 € Festpreis Geändert von LSirion (08.08.2011 um 18:08 Uhr) |
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#25 |
Admin
![]() Registriert seit: 08.02.2003
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Du mußt in dem Fall (bei mir) erstmal nachweisen das du dort nicht selbst als Händler
aufgetreten bist. Selbst die Info das ich normaler Angestellter bin und keinen Gewerbeschein besitze hat die Richterin in keinster Weise interessiert. Leider war der von mir eingeforderte Betrag nicht hoch genug. Sonst wäre dies in Revision gegangen. Ich wollte einfach nur die defekten Bemsen und den fehlenden KAT ersetzt haben. Das dazu von meiner Seite. Ich hab mit dem Fall abgeschlossen und schaue in Zukunft 3 mal hin und schalte umgehend meine RSV ein, sofern etwas unkoscher ist bevor ich durch unwissendheit/gutgläubigkeit meinerseits wieder auf die Schnautze falle.
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Gruß Piet ---------------------------------------------------------------------------Wenn Rumkugeln um Rumkugeln rumkugeln, kugeln Rumkugeln um Rumkugeln rum --------------------------------------------------------------------------- Verkauft: T25: ![]() Verkauft: G10: ![]() Verkauft: A1 R.I.P. : A101,A101,A1,A1 |
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#26 | |
Vielposter
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![]() Zitat:
Kolbenringsatz kostet etwa 100 Euro- wenn man dann noch nen (sinnvollen) Volldichtsatz für den Motor (Zubehör ~100Euro, eine neue Anlaufscheibe (27Euro) und ne neue Kupplung (~100Euro) , sowie Zahnriemen +Spannrolle (~80 Euro) +evtl.Wapu (falls noch nie gewechselt) (50€) rechnet wird es ein teurer Spass. Das lohnt im Grunde nur wenn die Karosse noch vollkommen okay ist, oder sehr hohe Laufleistungen zu erwarten sind. |
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#27 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 19.01.2006
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Wenn der Händler den Käufer täuscht ("Dreizylinder brauchen immer Öl"), dann ist der Vermerk im Kaufvertrag ("braucht Öl") auch hinfällig.
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#28 |
Erfahrener Benutzer
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Ich hab nu auch gerade so eine Dai in der Preislage gekauft (gleiche Farbe, gleiches Baujahr), allerdings halbe km, mit Automatik und Scheckheft und ohne Ölverbrauch und allen Verschleissteilen neu und Gewährleistung + 1 Jahr Garantie von Intec. Rostproblematik leider auch im Ansatz rechts hinten vorhanden.
Außerdem bin ich nen bissl vom Fach. Ausschluss der Gewährleistung ist unwirksam, wenn man nicht den Eindruck erweckt hat, als Gewerblicher aufzutreten. Das ist im Zweifel im Streitfall durch Zeugen zu klären. Beweisen muss man das aber nur, wenn sich aus den Umständen auch ergibt, dass man Gewerblicher gewesen sein könnte. Dazu kann natürlich ein entsprechend abgefasster Kaufvertrag zählen. Wenn man dann aber beweisen kann, dass beim Verkauf klargestellt wurde, dass man privat kauft und der Händler nur auf die Klausel bestanden hat, reicht das. Dein Schnack mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht ist Humbug, sowas gibts in Deutschland nur z.B. bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Konsorten. Allerdings kann man bei einem verschwiegenen Mangel zurücktreten, wenn Nachbesserung fehlgeschlagen oder nicht möglich ist. Gruß Geändert von gato311 (09.08.2011 um 18:07 Uhr) |
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#29 |
Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 766
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Sorry, Beitrag nicht mehr editierbar:
Die 1950 € fand ich wegen des Rosts bei mir auch schon grenzwertig, aber die Automatik macht eben den Preis in dem Segment. Gewerblich hätte ich 1850 € gezahlt. Als Handschalter hätte es aber für 1200 € schon ganz gute Autos gegeben. P.S. Widerrufsrecht gibts auch bei Verbraucherdarlehen und damit verbundenen Geschäften, also wenn Du die Karre bei dem Händler auf pump gekauft hast, was wohl hier nicht der Fall war. Geändert von gato311 (09.08.2011 um 18:13 Uhr) |
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#30 |
Neuer Benutzer
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Themenstarter
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@ Rotzi
Hier mal die Bilder die du sehen wolltest. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Am Radkasten die kleinen Blasen sind wohl Rost ![]() Wieso steht eigentlich neben den dem Gelben R.I.P. ? Hab im Forum nix gefunden bzw. wohl nicht richtig gesucht. @All Kauft alles im I-Net, nur da gibt’s Rechte. 14 Tage Umtausch z.B. Termin beim Anwalt war nicht so toll. Der Autohändler war ihm gut bekannt und alle Fälle sind wohl immer bis zum Letzten ausgeklagt worden bzw. ein Vergleich kurz vor knapp. Dauer schätzt er auf 1 bis 1,5 Jahre. Einzige Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen ist wohl die B2B Sache. Da wir ja zu 100% Privatleute sind, hätte er einen Händlervertrag mit uns nicht machen dürfen. Zum Thema arglistige Täuschung müssten wir ihm beweisen, dass er genau wusste, das der Motor hinüber ist. Wir waren/sind halt totale Esel ! Nachdem man uns einen Cuore vor der Nase weggekauft hatte und wir am Freitag 5 Autos besichtigt hatten die Schrott waren, wollten wir wohl am Samstag endlich einen Wagen. Aber ein Händler der keinerlei Garantie geben will und eine Probefahrt zu einer Werkstatt nicht erlaubt, kann nur ein Betrüger sein. so long Scarfy p.s. Jetzt wo wir alle Unterlagen haben, die AU wurde nicht beim TÜV gemacht, da ist er nämlich durchgefallen. 821 - Abgasverhalten unzulässig. Totzdem neuen TÜV bekommen. Geändert von Scarfy (15.08.2011 um 21:26 Uhr) |
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