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#21 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Nach Rücksprache mit einem ADAC Anwalt kann ich offiziell über den Anwalt eine Frist von 14 Tagen per eingeschriebenen Brief setzen und nach Ablauf vom Kaufvertrag zurücktreten. Ergebnis: Das Autohaus Hesse hätte ein Fahrzeug auf dem Hof stehen, was sie nicht brauchen können, da es sich schlecht verkaufen lässt. (Listenpreis € 20.955,00) mit allen Extras. Ich müsste mit dem Kauf eines Copen, so wie ich ihn haben möchte, bei einem anderen Händler von vorne anfangen. Wahrscheinlich ist die Lieferzeit länger als ich jetzt noch warten muss. Zufrieden bin ich mit der momentanen Ersatzleistung natürlich nicht. Allerdings spart es auch Geld. So lange wie das Auto nicht Auslieferungsfähig ist, wird Hesse wohl noch ein paar Mal auf den Vorführer verzichten müssen. |
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#22 |
Benutzer
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Ort: Dudweiler
Alter: 59
Beiträge: 52
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Es geht hier nicht um einen Rechtsanspruch sondern darum,
daß Ihm etwas zugesagt wurde und er es nicht erhält. Er kann am wenigsten dafür. Jeder GUTE Hersteller würde sich etwas einfallen lassen. Gruß Uwe |
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#23 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Und der wiederum gibt mir nun den Copen-Vorführwagen zähneknirschend. Auf jeden Fall versuche ich die kleinen Nachbestellungen (Felgenschlösser, Kennzeichenhalterung hinten, Verbandkasten, Warndreieck etc.) rauszuhandeln. Hast Du das Gefühl oder eine Idee, was man da sonst noch machen könnte? |
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#24 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 13.09.2005
Ort: Dudweiler
Alter: 59
Beiträge: 52
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Zuerst sei Dir bewußt, daß Du im Nachhinein nicht mehr viel raushandeln kannst. Wenn musst Du jetzt die Zusagen bekommen und schriftlich fixieren.
Eine Idee wäre sicherlich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Copen steht dann dort auf dem Hof und wird bestimmt unter Neupreis zu haben sein. Dann Kauft ein Be- oder Verwandter den Wagen und schekt Ihn Dir. Schon hast Du etliches gespart. Gruß Uwe |
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#25 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich werde wohl nicht darauf eingehen, da ich hoffentlich den Wagen doch kurzfristig bekomme und es mir mit dem einzigen Händler der akzeptabel auf dem Weg liegt nicht verscherzen möchte. Außerdem beschleunigt die Aktion das Auto zu bekommen nicht. Eher dauert es so noch etwas länger. Letztendlich kann der Händler nichts dafür. |
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#26 | |
Benutzer
![]() Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 131
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Nun ist der Händler wirklich nicht verantwortlich - zumindest so wie du den Fall hier schilderst. Natürlich hast du nur geringe rechtliche Möglichkeiten. Wer einen Copen bestellt, möchte auch sein Exemplar fahren. Vom Kaufvertrag zurück zu treten klingt da ziemlich albern, denn Copen-Besteller treffen sehr beusste Entscheidungen. Ich würde mich nun direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen und hier eine klare Frist setzen. Bei dieser Gelegenheit würde ich auch über eine Entschädigung reden... AutoBild freut sich über solche Geschichten... ![]() Hätte der Hersteller gleich richtig reagiert, würden viele Zeilen hier nicht stehen, sondern wir wären über den tollen Kundenservice erfreut. |
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#27 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 18.06.2006
Ort: Viersen
Alter: 42
Beiträge: 55
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ich finde auch, dass dein händler da so wie es sich anhört nix für kann, wenigstens hast du jetzt als sicherlich kleine entschädigung den copen als leihgabe, was zumindest den nötigen cabriospass vermittelt, aber bei daihatsu deutschland würde ich mal richtig auf den putz hauen, die sollen sich was einfallen lassen, schließlich haben die das vergeigt und wollen sicher nicht, dass du die automarke wechselst
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#28 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Schauen wir mal was dann passiert. (Ich bin gespannt...) |
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#29 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich fass' es nicht: Der Brief ist da!
...hat auch nur 5 Wochen seit der Fahrzeuglieferung gedauert. Was lange währt, wird endlich gut. Nu' geht das am Freitag mit der Zulassungsstelle und den kleinen Kennzeichen los... |
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#30 | |
Admin
![]() Registriert seit: 09.04.2004
Ort: Wittlich
Alter: 39
Beiträge: 6.201
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Greetings Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten." Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders. "in forum ire mihi gaudio est"
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