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Allgemein Allgemeines zu den Themen Tuning, Technik und Fahrzeuge |
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#11 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 04.11.2004
Ort: Hennef
Alter: 46
Beiträge: 235
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Wenn du ne Digicam hast, dokumentier bitte mal den Einbau der Kofferraumbeleuchtung, das würde mich nämlich auch mal interessieren. Dankäää ;o)
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#12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Die Kofferraumbeleuchtung ist momentan nicht verfügbar und ist mir erst für KW52 zugesagt. Da ich den Jahreswechsel in Berlin verbringe, werde ich wohl erst im Januar zum Einbau kommen - dann mache ich Bilder - ningun problema
Gruß Arne :) |
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#13 |
Admin
![]() Registriert seit: 06.01.2003
Ort: Irgendwo im Winkel
Alter: 55
Beiträge: 7.369
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Na geht doch, umd man lernt auch direkt noch ein wenig Japanisch.
Nee, spaß beiseite, das mit den Einbauanleitungen ist echt schwach, so wird der Käufer echt gezwungen in die Werkstatt zu fahren, das ist nicht die nette Art. Stellt sich mir die Frage, ist das eigendlich noch zulässig, muss nicht jedes in Deutschland verkaufte einbau, und Elektroteil über eine deutschsprachige Anleitung verfügen? |
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#14 | |
Benutzer
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Beiträge: 113
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Hallo Manolito, kannst Du uns hier berichten wie Du die Kofferraumbeleuchtung eingebaut hast? Vor allem wüsste ich gerne, wo Du Dauerstrom herholst und wie Du den Kontaktschalter einbaust (Bohren im Blech?) Jetzt in der dunklen Jahreszeit ist es wirklich blöd immer in so ein dunkles Loch zu schauen :( |
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#15 |
Ehrenuser † 05.11.2007
![]() Registriert seit: 15.06.2003
Ort: Im Himmel
Beiträge: 1.057
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Zur Einbauanleitungen aus rechtlicher Seite (arbeite in der Verbraucherzentrale):
Jeder verkaufte Artikel, der eine Montage/Einbau erfordert, MUSS mit einer deutlichen und deutschsprachigen Anleitung versehen sein. Artikel und Sache sind zusammen ein Ganzes. Ist die Anleitung fehlerhaft oder fehlt ganz, liegt ein Mangel vor. Dieser Mangel berechtigt den Kunden zu einer Mängelrüge und Aufforderung an den Händler (oder dem, dem er das Geld für diese Artikel gegeben hat (nicht DD)) den Mangel im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen. Kommt der Verkäufer der Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nach (oder kann oder will er es nicht), so hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das bedeutet Geld zurück und Artikel zurück. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn ein Reparaturversuch das zweite Mal scheitert. Auch dann hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Es muss sich dabei natürlich um mehr als einen geringfügigen Mangel handeln. Hier gibts aber auch eine Gefahr: Hat der Kunde den Artikel durch die Benutzung schon im Wert gemindert und tritt nach längerer Zeit vom Kaufvertrag (aus welchen Gründen auch immer) zurück, hat der Händler das Recht, für die Nutzung und die Wertminderung einen Betrag vom Kaufpteis abzuziehen. Je nach Nutzungsdauer kann es schnell ins Geld gehen..... Grüße, bastelbaer |
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