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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276) |
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#11 |
Erfahrener Benutzer
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Ich war ja deshalb extra beim Tüv und dort hat man mir gesagt, dass ich keine extra ABE oder sonstwas brauche, weil die Felgengröße im Fahrzeugbrief drin steht!
Ich werd aber wohl trotzdem vorsichtshalber die Tage nochmal zum Tüv fahren und mir das nochmal schriftlich geben lassen. Aber wäre ja schon traurig, wenn nicht mal die Jungs vom Tüv Bescheid wüssten, oder? |
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#12 |
Vielposter
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Beiträge: 3.809
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Ich will ja hier keine Panik verbreiten, aber es ist nunmal in unserem schönen Land so, dass eine Felge, die einen Agila trägt und an einem Cuore ohne Probleme passt, noch lange nicht an einem Cuore befestigt werden darf.
Speziell für den Cuore gibt es eigentlich nur 13 Zoll Felgen: 2420: 4,5 x 13 4 x 100,0 x 54,0 ET 45 Cuore 2430: 4,5 x 13 4 x 100,0 x 54,0 ET 40 Cuore Für 14 Zoll kämen die folgenden in Frage: 4910: 4,5 x 14 4 x 100,0 x 54,0 ET 45 Agila 4920: 4,5 x 14 4 x 100,0 x 54,0 ET 45 Agila 4940: 4,5 x 14 4 x 100,0 x 54,0 ET 39 Aygo Vielleicht kann Daihatsu sich ja darum kümmern, dass Alcar die 14 Zoll für den Cuore ins Sortiment nimmt, oder Alcar selbst prüft das ganze... |
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#13 |
Benutzer
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Themenstarter
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@Lsirion
Danke für die exakte Auflistung und deinen Hinweis. Also ich fahre die 4920, welche auf Agila passt mit ET 45. Von der Größe her passt Sie mit allen Maßen. Die Felge ist eine "Einzelabnahme" und muss vom TÜV eingetragen werden. Obwohl ich grundsätzlich lt. Schein diese Größe fahren darf. Denn, zum Felgengutachten ist nicht der Cuore eingetragen sondern Agila oder sonstige.... Richtig ist, dass es offiziell keine zulässige Stahlfelge mit 14 Zoll für den Cuore L276 gibt. Aber passende Stahlfelgen (wie bei Lsirion genannt) welche aber nachgetragen werden müssen, da nicht im jeweiligen Felgengutachten der Cuore eingetragen ist. Etwas kompliziert, ist aber so. Und trotzdem sollte es mit dieser exakt passenden Felge keine so großen vibrierenden Geräusche in jeder leichten Kurve geben. |
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#14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Also so wie ich das sehe hast du, so wie von heavendenied geschrieben die falschen Felgen oder besser die Felgen mit der falschen Einpresstiefe.
Denn wenn da was schleift dann ist es definitiv falsch, fahr bitte mit diesen Felgen mal beim Daihatsu Händler vor was er dazu sagt. 13" Felgen sind beim L276 mit vorsicht zu genießen, vor allem wenn er VSC hat, denn da sind ja die 14" VORGESCHRIEBEN! Erinnert euch an die Sache mit dem Notrad..... |
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#15 |
Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 512
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@lsirion:
Genau so wie du das sagst hab ich mir das auch aus dem Internet rausgelesen. Um sicher zu gehen bin ich dann zum Tüv und die meinten, dass ich die Felge ohne irgendeine Eintragung nutzen darf. Ich hab sogar extra nachgefragt, ob es kein Problem ist, dass der Cuore nicht im Gutachten steht. Da meinten die, das sei bei Stahlfelgen nicht nötig, da muss nur die Größe und natürlich die Traglast usw passen. Werd mir das halt jetzt nochmal schriftlich geben lassen. Ach ja, mit Alcar hatte ich schon telefoniert, die haben kein INtresse dran, in dem Gutachten den Cuore zu ergänzen, da sie diese Felgen ohnehin nur als "Erstausrüsterfelge" an Toyota verkaufen (so die Aussage des Alcar-MA) @cuorecult: Also ich würd mich da an deiner Stelle jetzt gar nicht mehr lang rum machen. Geh zum Händler und sag ihm, er soll entweder diese Vibrationen weg bekommen oder die Reifen/Felgen zurücknehmen, denn wenn du diese Vibrationen mit den Sommerreifen nicht hattest und es ja, wie wir nun festgestellt haben, zumindest kein grundsätzliches Problem dieser Reifen ist, dann stimmt ja irgendwas mit deinen Reifen/Felgen nicht. Ob das nun ein Produktions, Montage oder auch Größenproblem ist kann dir ja dann egal sein, wenn der Händler dir die Dinger verkauft hat dann haben die ja zu passen. Geändert von Heavendenied (29.10.2008 um 08:50 Uhr) |
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#16 |
Gast
Beiträge: n/a
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@Heavendenied
So wie ich das verstanden habe hat er die Reifen bei einem KFZ Meister gekauft der aber NICHT sein Daihatsu Händler ist! :) Trotzdem schließe ich mich natürlich deiner Meinung an, hingehen und reklamieren, so kanns ja nun auch wieder nicht sein. Ich würde aber trotzdem vorher MIT diesen Reifen/Felgen zum freundlichen fahren und kontrollieren lassen ob da eh nichts kaputt gegangen ist oder beschädigt wurde.... |
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#17 |
Benutzer
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Beiträge: 51
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Ich habe vom TÜV einen Ausdruck ("Serienbereifung, Cuore, 7111 AAM....." )zum Cuore bekommen, auf dem aufgelistet sind:
4x13 ET40.0 mit 145/80R 13 75S 4,5x14 RT45,0 mit 155/65R 14 75S 4,5x15 ET45.0 mit 165/55R 15 75V Für die Alcarfelgen gibt es folgende Angaben: 4920 4,5 x 14 ET 45.0 4940 4,5 x 14 ET 39,0 Die Aussage der TÜV-Mitarbeiter (nicht ganz übereinstimmend) interpretiere ich so: 1. Entspricht die Felge in ihren technischen Daten, dazu gehört auch noch die Tragfähigkeit, vollständig denen der Serien-Felgen, ist keine Eintragung in den KFZ-Schein nötig, empfehlenswert sei es jedoch, sich diese Übereinstimmung vom TÜV bescheinigen zu lassen und diese Bescheinigung im KFZ mitzuführen (ca. 30.-€ bis 40,-€) (Passt zur 4920) 2. Hat die Felge abweichende Maße, ist eine Vorführung und Eintragung in den Schein nötig. Die ET der Felge 4940 ist mit 35 mm um 6mm geringer als die "vorgegebenen" 45mm, was heißt, daß die Felge um 6mm weiter aussen sitzt als "vorgegeben". Damit ist die Reifeninnenseite ebenfalls 6mm weiter aussen. Bei 155-er Reifen ist das nicht so schlimm, da der "korrekte" 165-er Reifen genausoweit aussen liegt. Deshalb sagte man mir, die Abnahme und Eintragung sollte problemlos möglich sein. (Ob das dann auch für 165-er Reifen gilt, weiß ich nicht, denn die sind definitiv weiter aussen als vorgesehen, was Auswirkungen zB auf die Zulässigkeit von Schneeketten haben könnte.) 3. Wie man sieht, haben die Mitarbeiter vom TÜV zu diesem Punkt keinen eindeutigen Standpunkt. Was mir gesagt wurde, und von mir auch nachvollzogen werden konnte, ist genau das Gegenteil von dem, was heavendenied und cuorecult widerfuhr (die "exakt passende" Felge mußte eingetragen werden, die "nicht exakt passende" Felge darf ohne weiteres benutzt werden). 4. Meine Frage ist jetzt: Was sagt denn der Gesetzgeber dazu ? (Felge 4940 entspricht den technischen Angaben der Serienfelge, die es nicht gibt, das Fahrzeug steht aber nicht in der Zulassung dieser Felge. Was ist zu tun?) 5. Entscheidend ist aber, wie argumentiert Eure Autoversicherung im Falle eines Unfalles ? Angesichts dieser Frage habe ich mich zwischen 1. und 2. zu entscheiden, wahrscheinlich nehme ich 1. (am wenigsten Abweichung vom "Soll" und keine Eintragung im Schein). Falls jemand etwas zu 4. herausfinden kann wäre es schön. Ob Daihatsu uns helfen wird/will, weiß ich nicht. Schließlich bieten sie ja Felgen an, sogar Winter-Komplett-Räder. Gruß und unfallfreie Fahrt auf 14"-Stahlfelgen wünscht Martin P. Geändert von Martin P. (29.10.2008 um 15:28 Uhr) |
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#18 |
Erfahrener Benutzer
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Heut hatte der Tüv um 4 schon Annahmeschluss und kein Mitarbeiter war weit und breit zu sehen, von daher habe ich heute keine weiteren Erkenntnisse bekommen.
zu4: Genau das hab ich ja den Tüv gefragt und der sagte mir, dass nur die Größe stimmen muss und das sei angeblich bei den 4940 der Fall (ich hab denen ja das Gutachten für den Aygo vorgelegt). zu5: Nein, das ist nicht entscheidend. Denn was machst du denn, wenn du unverschuldet nen Unfall hast und die gegnerische Versicherung "sieht" das mit den falschen Felgen anders als deine Versicherung?!? Ich denke das einzig entscheidene ist wirklich, was der Gesetzgeber sagt. Ich finds echt mal wieder der Hammer, wie das bei uns in DE zugeht. Nichtmal der TÜV weiß was Sache ist aber du als normaler Mensch bist der Dumme, wenn dann doch mal was passiert! Geändert von Heavendenied (29.10.2008 um 20:26 Uhr) |
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#19 |
Erfahrener Benutzer
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So, jetzt hab ich das auch endlich schwarz auf weiß:
Ich kann meine Felgen weiter drauf lassen! Hab heut vormittag mit der Dekra telefoniert. Die meinten dann, das wäre evtl ein Problem, weil mein Fahrzeug eben nicht im Gutachten steht und in der Liste eben nur die 14er Felgen mit ET45 drin stehen. Andererseits (wie Martin schrieb) dürfen ja auch breitere Reifen drauf, wodurch ja klar ist, dass die gerningere ET kein Problem darstellt. Er meinte zum Abschluss " Aber bei Stahlfelgen achtet da sowieso keiner drauf". Da ich aber auch Nummer sicher gehen wollte bin ich eben noch in der Mitagspause ab zum TÜV. Der meinte in etwa das selbe, hat sich dann die Räder am Fahrzeug angschaut und meinte, dass er da keienrlei Bedenken hat, es aber etwas "wachsweich" ist wenn eben doch mal was passieren sollte, aber! er kann mir das für 38€ eintragen und dann ist alles Hieb und Stichfest! Und so hab ich das nun auch machen lassen. Nun kann ich mir wenigstens sicher sein, dass mir auch im Fall des Falles nix passieren kann, weil ich "falsche" Felgen drauf hatte. Da ich die Reifen incl. Felgen ja quasi neu für 120€ bekommen hab (incl Radkappen) kann ich auch die 38€ noch gut verkraften. |
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#20 |
Benutzer
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@ Cuorecult
Bist du mit deinem Geräuschproblem weitergekommen ? Könnte es vielleicht an falschen Radschrauben liegen ? Geändert von Martin P. (01.11.2008 um 16:07 Uhr) |
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