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#1 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 16.10.2007
Ort: Dresden
Alter: 49
Beiträge: 143
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hallo leute,
mit kleinen bortsteinbegegnungen usw hab ich ja nun schon erfahrungen und auch mit den folgen die daraus resultieren. vor allem ist es finanziell immer wieder überraschend was so kleine rempler kosten können. als ob mich das pech verfolgt bin ich vorgestern mit meinem mati in ein schlagloch "reingefallen". so möchte ich das bei 30 cm tiefe gern nennen. pneu war sofort hinüber, die felge hat nen kleinen schlag, und was sonst noch so ist wird der wekstattbesuch nächste woche zeigen. das war ein richtiger durchschag bei tempo 45. ist euch sowas schon passiert? hat die aufhängung der räder dabei gelitten? ich hab das gefühl, dass mein lieblingsauto mit mindestens ner verstellten spur unterwegs ist... wenn nicht sogar noch schlimmer. habt ihr da erfahrungen? will jemand seine original dai-felgen loswerden? ich könnte mindestens eine gut gebrauchen. obwohl es vielleicht wenig sinn macht hab ich mich mit dem vorfall mal vorsichtshalber an die stadt Dresden gewandt. es gibt aber gerichtsurteile die wegen weniger schlimmen löchern positiv für die geschädigten fahrer ausgegangen sind. aber hier im schönen elbflorenz verzichtet man lieber auf weltkulturerbetitel und baut unnötig teure brücken. für das stopfen von schlaglöchern ist da nichts mehr übrig. zur zeit siehts hier in der ganzen stadt so löchrig aus. da sind selbs richtige dicke kindskopfgroße pflastersteine rausgerissen und liegen auf straßen rum. in diesem sinne... passt auf euch und eure fahrzeuge auf und fahrt vorsichtig. und vielleicht kann ja jemand mit ersatzfelgen helfen. schönes wochenende wünscht der Falk alias tiefschwarz
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![]() "WWFSMD" |
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#3 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 13.04.2007
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Mann, hast du ein Pech!! Mit meinen Felgen wird das leider nichts - mein geplanter
Umbau läßt sich laut japan-ossi nicht verwirklichen. Hoffentlich wird der Spaß nicht zu teuer! Man sieht sich chilliwilli |
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#4 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 05.01.2009
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Wie das rechtlich so ausschaut , kann ich auch nicht so sagen ,da sich ja wie du sagst ,die Straßen in der ganzen Stadt in so einem Zustand befinden.
Da würde ich auf jeden Fall mal den " Herrn Advocard "nach rat fragen. Wenn der dir dann rechtlich sehr gute Chancen einräumt,würde ich es versuchen! Ansonsten eher nicht! Wirklich heftig das Loch !
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#5 |
Benutzer
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Ort: Berlin
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Beiträge: 68
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Vor 1 Woche hat doch gerade jemand seine D Felgen in den Markt gestellt,schau doch mal nach.
Al Capone |
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#6 | |
Benutzer
![]() Registriert seit: 01.02.2009
Ort: Berlin
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Beiträge: 68
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![]() Zitat:
http://www.daihatsu-forum.de/vbullet...hlight=Materia |
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#7 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 18.01.2008
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Beiträge: 1.424
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hi ich glaube du hast rechtlich sehr gute chancen da ja für dieses loch 100 pro keine schilderung vorhanden war und auf der strasse bestimmt 50 kmh erlaubt ist. wenn es da 30 war und du schneller gefahren bist sieht es natürlich schlecht aus aber ich würde wenn du rechtschutz versichert bist einfach mal beim anwalt nachfragen,kostet dich ja nichts!! lg thomas
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#8 |
Gast
Beiträge: n/a
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@tiefschwarz
Habe da was gefunden: Wer zahlt in solchen Fällen? Traurige Wahrheit: in der Regel der Fahrer. Zwar ist die Gemeinde im Rahmen ihrer "Verkehrssicherungspflicht" für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Zur Rechenschaft gezogen wird sie jedoch nur selten. Denn die Gemeinde kann sich relativ einfach aus der Verantwortung stehlen: Sie stellt Warnschilder auf oder erläßt ein Tempolimit. Und das mit dem Segen der Gerichte. Deren Standard-Argument lautet: Die Pflicht der Kommune zur "Gefahrenabwehr" besteht nur, wenn sich der Autofahrer bei "gebotener Sorgfalt" nicht auf eine Gefahr durch Schlaglöcher einstellen kann. So wies etwa das Landgericht Trier die Klage eines Fahrers zurück, der sich das Fahrwerk in einem Schlagloch beschädigt hatte. Begründung: Der Mann hätte langsamer fahren und wegen der Baustellenbeschilderung mit Schlaglöchern rechnen müssen (Az. 11 O 134/02). Doch es gibt auch Urteile pro Autofahrer. So mußte die Stadt Lübeck einem Fahrer, der auf einer Hauptverkehrsstraße in einen 15 Zentimeter tiefen und 50 Zentimeter langen Krater geplumpst war, den Schaden an seinem Golf ersetzen. Den Hinweis der Stadt auf Warnschilder ließ das Gericht nicht gelten (LG Lübeck, Az. 10 O 287/99). Auch das OLG Dresden gab einem Kläger recht. An seinem Auto brach nach einer Schlaglochfahrt die Achse, die Kommune mußte ihm 1500 Euro Schadenersatz zahlen (Az. 6 U538/98). "Wer klagen will, darf sich mit Argumenten nicht selbst hereinlegen", sagt AUTO BILD-Verkehrsexperte Rolf-Peter Rocke. Außerdem: Schaden und Schlagloch müssen schnell dokumentiert werden. Denn deckt erst eine frische Teerdecke die Falle zu, ist es zu spät. Das sagt der Anwalt Rolf-Peter Rocke, AUTO BILD-Verkehrsexperte: "Wer eine Gemeinde nach einem Schlagloch-Unfall auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt, darf bei seiner Aussage nicht übertreiben. Ein einzelnes Schlagloch auf einer sonst völlig intakten Straße kann durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die zuständige Gemeinde begründen. Denn eine solche Gefahr ist bei aller Sorgfalt nicht zu erwarten. Wer in einem solchen Fall jedoch gleich von einem "riesigen Loch" oder "Krater" redet, geht schnell leer aus. Denn die Richter können dann den Spieß umdrehen, dem Fahrer mangelnde Sorgfalt vorhalten: Wenn diese Gefahr so offensichtlich gewesen sei, hätte er eben nicht hineinfahren dürfen. Da er es doch tat, sei er wohl zu schnell unterwegs gewesen. Eine ähnliche Argumentation gilt für wassergefüllte Schlaglöcher, deren Gefahr meistens schwer abzuschätzen ist. Deshalb muß ein Autofahrer auch laut Rechtsprechung beim Durchfahren einer Pfütze immer mit einem Schlagloch rechnen. Fährt er durch ein Loch, dessen Tiefe er nicht abschätzen kann, greift die Verkehrssicherungspflicht nicht – schließlich begibt sich der Autofahrer so sehenden Auges in die Gefahr. Aus eigener Erfahrung ![]() so war ein langer Text hoffe er hat ersteinmal geholfen Ich werde mal in den Akten nach der Sache Hilden suchen und evtl Dir zusenden.Ist leider schon lange her -Die Hoffnung stirbt zuletzt- |
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#9 |
Vielposter
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Hi Falk,
tut mir leid was Dir passiert ist. Einem Bekannten ist folgendes passiert: Er ist mit seinem Mazda RX7 etwas über 100 auf der Landstraße gefahren. Und bis vor kurzem wurde an der Strecke noch gebaut, nun aber sind alle Schilder und Baumaschinen weg und die neue Straßendecke drauf. Nur: Der Übergang am Ende der neuen Straßendecke zur "alten" wurde (noch) nicht geebnet. Folge: Eine "Stufe" von der alten zur neuen Decke von knapp 10cm Höhe. Der Bekannte fuhr von Richtung der alten Decke auf die Stufe auf, also quasi "die Treppe hoch". Das der RX7 tiefergelegt war, brauch ich wohl nicht sagen. Die Konsequenz: Totalschaden der Karosserie!!! Die Federbeindome sind hochgedrückt worden (die haben die Motorhaube im geschlossenen Zustand ca. 1cm hochgedrückt). Auto schrott (ok, Motor und Innenausstattung in Ordnung, aber der Umbau kostet seeehr viel). Über den Ausgang der Geschichte weiß ich leider nix. Ich würde es auf jeden Fall versuchen, per Anwalt was zu erreichen. Mach auf jeden Fall ne Menge Fotos, auch aus größerer Entfernung, damit man klar sieht, daß nirgend Schilder oder Baumaschinen stehen. Und dann viel Glück!
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Es grüßt Euch Sven |
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#10 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 19.01.2006
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Mist! Wo ist denn mein ganzer Soli hingekommen???
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