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#1 |
Vielposter
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dir jemand die Tür voll gegen das Auto knallt?!?!
Folgendes ist passiert, ich sitz im Auto rauch noch eine bevor ich mit Arbeit loslege. Parkplätze sind so aufgebaut wie bei IKEA, Autos stehen Tür an Tür nebeneinander. Die alte Frau die in ihren blauen Polo einsteigen mag kann die Tür nicht mehr halten und peng, voll gegen meine Beifahrertür. Muss dazu sagen das es bei uns heut verdammt windig war, laut Wetter.de fast 50 km/h... Also mächtig gewumst hats. an 3 Stellen ist mein Auto lediert, einmal hab ich blauen Lack drauf, zweite Stelle mein Lack ab und ne Delle (hab ich erst später gesehen), und drittens von ihrer "Antianstossleiste" an der Tür n breiten Fahrer... Ja ich bin dann ausgestiegen und hab mir das angeschaut, und von ihr Name und telefonnr. geholt dat ganz mit ausweis verglichen, dann noch kennzeichen aufgeschrieben, fotos gemacht von ihrem und meinem. ich sagte ich versuch es rauszupolieren, da hat ich aber die delle noch nicht gesehen :( Doofe Frage, aber mit sowas wurd ich noch nicht konfrontiert, wat mach ich nun?! Sie anrufen logisch, und dann Versicherungsdaten verlangen, jaaa und dann?!?! Ich mag das weg haben vom Auto, also wie geh ich da weiter vor?!
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Liebe Grüße Caro |
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#2 |
Vielposter
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Hallo Caromaniac!
Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Vorfall, bloß das mein Motorrad umgeworfen wurde. Die gute Frau braucht deinen Namen und deine Anschrift. Dann muß sie den Vorfall Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden. Von der Versicherung bekommst du einen Fragebogen, den du am besten mit den Bildern und einem Kostenvoranschlag der Reparaturkosten zurückschickst. Bei der Versicherung immer am "Ball" bleiben, sonst dauert es Ewig. Ich hoffe die Frau ist Haftpflichtversichert, sonst müßte sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Der Fall ist leider nicht über Ihre Kraftfahrzeugversicherung abgedeckt. Viel Glück! chilliwilli |
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#3 |
Vielposter
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Schon vergessen ?
http://www.daihatsu-forum.de/vbullet...ad.php?t=16935 Ist genau wie Chilliwilli es beschrieben hat. Ich musste nur die Rechnung meiner Werkstatt weiterleiten, den Rest hat die Versicherung bzw. der Verursacher erledigt. Mfg Flo
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#4 |
24/7 Poster
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@ caro: ich würde das wegen der delle in der tür mal bei so nem beulendoktor versuchen. die jungs sind mittlerweile verdammt gut un bekommen das meißtens so raus
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#5 | |
Vielposter
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Themenstarter
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![]() Zitat:
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Liebe Grüße Caro |
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#6 |
Vielposter
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Erst mußt du mal rauskriegen, ob die Frau überhaupt versichert ist. Von der
Versicherung brauchst du dann die Daten - sprich Name der Versicherung, Versicherungsscheinnr., Name u. Anschrift der Frau. Eigentlich kümmert sich dann deine Werkstatt um die Abwicklung. Die brauchen nämlich eine Kostenüber- nahmebescheinigung. Ich brauchte die Reparaturkosten nicht auslegen. chilliwilli |
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#7 | |
Vielposter
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![]() Zitat:
Im Ausland (Süd-Ost-Europa) sieht es glaube ich in manchen Ländern anders aus - deshalb würde ich niemals mit dem eigenen Auto dort runter fahren. |
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#8 |
Vielposter
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In diesem von Caro geschilderten Fall springt die Kfz.-Haftpflicht nicht ein.
Diese zahlt nur, wenn ein Schaden aus dem Betrieb eines Fz. entsteht. Hier befand sich das Fz. im ruhenden Verkehr, die Frau konnte die Tür auf Grund der Witterungsumstände nicht festhalten, klarer Fall für Privathaftpflicht. Eigentlich sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben!! Kannste glauben - chilliwilli |
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#9 | |
Vielposter
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![]() Zitat:
Aber da gibt es doch Abstufungen : Wenn mir der Einkaufswagen aus der Hand rutscht und in ein Auto, dann zahlt die private Haftpflicht. Wenn ich allerdings gerade den Schlüssel rausgekramt habe und der Einkaufswagen mir beim Aufschließen meines Autos entflieht, dann ist doch bereits die KFZ-Haftpflicht zuständig. Das Einsteigen zählt doch wohl schon zum Betrieb des Fahrzeugs !? So habe ich das in Erinnerung. |
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#10 |
Benutzer
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Hallo,
da der Schaden nicht von der Frau, sondern vom Fahrzeug ausgeht ist hier die KFZ Haftpflicht zuständig.(Egal ob ruhend oder im betrieb) Anders würde es aussehen wenn sie mit einem Schirm, Einkaufs- oder Kinderwagen den Schaden verursacht hätte, dann wäre die Privathaftpflicht zuständig. Wenn Du Vollkasko haben solltest melde es der und die machen den Rest. Und nein vorstrecken musst Du nichts, höchstens Kostenvoranschlag vorlegen, aber achte darauf das der nicht mit einem Reparaturauftrag verwechselt oder gekoppelt wird. MFG Astro Geändert von Astro (13.05.2007 um 19:59 Uhr) |
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