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Alt 10.03.2004, 17:53   #5
Ingo
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Der TÜV ist das kleinere Problem. Die Ordnungshüter sehen das anders. Zwei Beispiele aus meinem Bekanntenkreis. Rüchleuchten mit dünnen Klebestreifen abgeklebt (natürlich nicht komplett sondern klebestreifen, frei, klebestreifen,...). 3 Punkte, Geldstrafe, Nachschulung (derjenige hatte seinen Lappen noch keine 2 Jahre). Ein anderer hatte seine Rückleuchten mit Sprühlack abgedunkelt. Was es genau gekostet hat weiß ich nicht mehr aber er hat nichts mehr draufgesprüht.
Wenn Ihr was an den Rückleuchten macht klebt zumindest rote Reflektoren hinten dran. Dann hat es wenigstens den Anschein die Leuchten könnte legal sein.
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