Hallo!
Mir stellt sich die frage, was für Veränderungen oder Zusatzausstattungen man beim TÜV eintragen lassen muss...

:
Ich bin E-Techniker (fast fertiger student) und würde daher gerne paar elektronikspielereien in meinen cuore einbauen.
Wäre z.B. der Einbau von Videokameras in die vordere und hintere Stosstange eintragungspflichtig?
Wie sieht es aus bei ganz simplen modifikationen wie z.B. die Innenraumbeleuchtung/Tachobeleuchtung mit LEDs zu machen?
Oder der einbau eines ultraschall-parkhelfers, braucht man da eine ABE?
Video und US anlage wären ja eigentlich vom Auto unabhängige systeme (bis auf stromversorgung) und somit genauso nicht-eintragungspflichtig wie eine Audio-Anlage, oder?
munter bleiben!
Timo