Update:
Also ich habe mich nochmal mit dem TÜV auseinandergesetzt. Hier im Forum war ein Kollege so nett, mir eine Kopie seines Fahrzeugscheins eines identischen Fahrzeugs zu schicken, welches 1994 erstzugelassen war. Leider war dem TÜV das egal, da dieses Fzg eine Außnahmegenehmigung aufgrund von vor 1993 Produziertem Restbestand hatte. Diese Ausnahmeregelung kann auf mein Fzg nicht übernommen werden, da es aus dem falschen Land kommt.
Die einzigen zwei Wege sind: Motortausch oder "Umzugsgut". Umzugsgut bedeutet, man hat 6 Monate in dem Land gelebt, aus dem das Fzg. importiert wird. Hierfür gibt es Sonderregeln und Sondergenehmigungen... Vielleicht hilft das ja jemandem in der Zukunft.
LG
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