Da hast du recht, nur muß dafür sich die Bunderegierung und die EU bewegen. Solange man dafür eine Einzelabnahme braucht und ich nicht weiß, wieweit die Grenzen dafür gesteckt werden, hakte ich das quasi für eine Illusion, so etwas durchzubekommen. Schon beim Bremskraftverstärker und dessen Unterdruckpumpe könnte das scheitern.
Für meinen alten 500er Fiat habe ich das schon länger in der Gedankenplanung. Der hat nichts Sicherheitsrelevantes, das davon betroffen ist.
Jedoch dürfte sich auch dafür nur ein schonmal in einem ähnlichen KFZ verbautes und zugelassenes System eignen. Sofern nicht die Vorschriften gelten lt.
https://www.tuev-nord.de/de/privatku...istenzsysteme/
die Pflicht für Fahrerassistenzsysteme, die du dann nachweisen mußt als KFZ Hersteller.
Jens