Ich halte den Ölstand auch für korrekt, wobei der Peilstab nach den Fotos zu urteilen bei den Motoren wohl genauso blöde abzulesen ist wie beim EJ. Bei letzterem bin ich in der dunklen Garage auch mal drauf reingefallen und habe überfüllt. Das merkt man zumindest beim EJ aber schnell, da er dann über die Kurbelwellensimmeringe abdrückt und auch etwas räuchern kann.
Zu Mietvertragsklausel:
Das steht ja überall drin. Auch das Absaugen des Öls war ja schon "illegal".
Bißchen gesunden Menschenverstand anwenden und als "Notreparatur" verkaufen, die eben eine größere unbemerkte Schweinerei verhindert hätte. Wenn man das im Abmahnungsfall vernünftig darstellt, kann einem da gar nix passieren. Hatte mal Ölverlust wegen am Motorblock gelöster Ölfilterhalterung. Klar, ich dann damit entweder die Garage volltropfen oder schnell den Kram reinigen, lokalisieren und festziehen.
Problematisch wird es doch erst, wenn da regelmäßig geschraubt wird. Und genau das soll ja die Klausel letztlich auch untersagen. So eng ist das gefasst, um eben den Nachweis der Regelmäßigkeit nicht führen zu müssen, wo man ja eh noch ne Abmahnung braucht und man erst beim 2. Mal dran ist.
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