Grundsatzurteil zu Paypal
heute , den 22.November 2017 vom Bundesgerichtshof .
Auspacken im Beisein des Boten , sonst Annahme verweigern . Ware muß auch bei geöffneter bzw ohne Originalverpackung zurückgenommen werden . Denn wie soll man sonst die Ware prüfen ? Mein Wissensstand .
Verstärkt sind es Boten ohne Deutschkenntnisse , entweder die warten bis die Ware draußen ist , oder ich unterschreibe ich nicht .
Gruß!
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