Nö, ist falsch. Zumindest teilweise.
In §17 STVO steht drin:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Gruß
Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT,
dazu noch Mondeo MK3 2,2 TDCI, Seat Ibiza 6L 1,9 TDI ASZ, Tiguan BiTurbo AT, Tiguan TDI Schalter
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