In TÜV-Anweisungen heißt es, dass nicht-funktionierende Lampen nur dann als Lampen anzusehen sind, wenn sie lediglich durch Austauschen der "Birnen" funktionieren würden.
Hat eine Lampe also kein Kabel drin, müssen sie auch nicht funktionieren.
Ich habe das aber leider noch nie als Gesetz gefunden. Man findet nur diesen Sachverhalt im Internet.
Theoretisch könnte man also einen versteckten Schalter anbauen, dann funktioneren sie nicht mal beim einschalten durch den offiziellen Schalter und alles ist gut.
Ist letztendlich aber dünnes Eis und irgendwie - um 20 € zu sparen - zu umständlich.
__________________
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT,
dazu noch Mondeo MK3 2,2 TDCI, Seat Ibiza 6L 1,9 TDI ASZ, Tiguan BiTurbo AT, Tiguan TDI Schalter
|