Die Leistungssteigerung interessiert den TÜV nur in Verbindung mit einer Tauglichkeitsbewertung von Bremsanlage/Fahrwerk. Dies ist weniger das Problem.
Aber, jeder Eingriff in das Abgasverhalten eines Motors (der irgendwann ja mal in Deutschland SO und nicht anders vom Hersteller zur Erlangung der ABE typisiert wurde) bedarf einer amtlichen Begutachtung. Nämlich des Abgasgutachtens. Ob hierzu nur die Position der Lambdasonde verändert wird oder ein 3 stufiger Kompressor mit Flux-Kompensator verbaut wird ist dann auch egal.
Bis in die 90er Jahre war dies noch wesentlich einfacher. Da hat man etwas umgebaut, hat eine AU/ASU gemacht und mit Wohlwollen des Prüfers gab es schon mit bedeutend weniger Aufwand irgendeinen Ami V8 im Golf.
Viele Grüße!
Jo
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