Kostenlose Altfahrzeug-Rücknahme durch den Hersteller
Ist kein Erlös für das Altfahrzeug zu erwarten, bietet sich die kostenlose Altfahrzeug-Rücknahme durch den Hersteller an.
Gesetzlich geregelt ist, dass seit dem 1. Januar 2007 sämtliche Hersteller und Importeure verpflichtet sind, Altfahrzeuge ihrer Marke kostenfrei zurückzunehmen. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über die Vertragshändler. Informationen hierzu findet man auf den Internetseiten der Fahrzeughersteller/- importeure.
Die kostenlose Rücknahme gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 t). Davon ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten (z.B. Antrieb, Karosserieteile, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte) entnommen worden waren.
Die Rücknahmepflicht gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, sofern diese innerhalb der Europäischen Union zugelassen waren. Voraussetzung ist aber, dass die Zulassungsdauer innerhalb der EU mindestens 4 Wochen betragen hatte.
Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/fahr...autoverwerter/