Rissige Buchsen
müssen die Prüfer bei tragenden Fahrwerksgelenken beanstanden , auch wenn die Buchsen noch Jahrzehnte trotz Rissen vorbildlich und sicher ihre Arbeit verrichten .
Denn der Prüfer hat keine technische Möglichkeit , die (Rest)-Dauerhaltbarkeit dieser Bauelemente verbindlich einzuschätzen .
Das Problem sind die Autohersteller , welche konkrete Angaben machen müßten . Aber es herrscht ja der Kampf um die höchsten NeuwagenVerkaufsZahlen .
Gruß!
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