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Zitat von bigmcmurph
Das dauerhafte Deaktivieren des Beifahrerairbags würde zum Verlust des gesamten Beifahrersitzes führen.
Heißt du dürftest dort keine Personen mehr mit nehmen.
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Wenn der Beifahrerairbag einen Schalter hat, kann man den solange deaktivieren wie man will!
Ich bin erst vor kurzen mit einem via Schlüsselschalter deaktiviertem Beifahrerairbag über den Tüv gefahren -> ohne Probleme - der Tüvonkel hat den Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesehen und nicht mal weiter gefragt. Ihn hat nur interessiert ob die Airbaglampe nach dem Motostart ausgeht.
Im Falle eines nicht vorhandenen Schalters ist es auch möglich, einen Airbag austragen zu lassen. Das hat ein Arbeitskollege erst hinter sich gebracht, da sein alter Porsche keinen Schalter für den Beifahrerairbag hat. Der einzige gescheite Platz für den Maxicosi ist in dem Hobel nunmal der Beifahrersitz

Dem Steuergerät wird mittels Wiederstand ein Airbag simuliert, um die Gefahr einer Fehlauslösung zu vermeiden muss der Airbag aber aus dem Fahrzeug entfert werden. Das gleiche ist auch bei Beifahrerairbags machbar, wenn z.B. ein Sportsitz oder ein medizinischer Sessel montiert wird.