Anhängerkupplung
Hallo , am Applause1 , also bis Bj 1998 , muß eine AHK mit abnehmbaren Haken drann . Da der Haken das Nummerschild verdeckt , muß bei Fahrt ohne Hänger der Haken ab . Sonst 15 bis 25€ Löhnung in die Staatskasse wegen Dokumentenfälschung .
Am Applause 2 , ab 1998 , AHK starr möglich da das Nummernschild höher sitzt , natürlich aber auch AHK mit abnehmbaren Haken zulässig . Beim Appi2 ist es Geschmackssache : AHK mit abn.-baren Haken kann ausklappern , starre AHK dagegen ist starr , immer . Aber Schmiere an den Hosen oder auch blaue Flecke am Schienbein als Nachteil . Abn. Haken wurden schon verloren.
Dein Appi ist ein 1 oder 2?
Beim Kauf einer AHK mit abn. Haken unbedingt auf "Klapperfreiheit" achten . Aufpraller von hinten sind tödlich für dies AHK . Manche TÜVer wackeln beim Prüfen am Haken .
Fürn Appi gibt's nur Brink-AHK. Zum Einbau müssen große Löcher gebohrt werden , auch sehr lange Bohrer erleichtern die Angelegenheit .
Am Applause hat eine AHK wegen der Masse sehr weit hinten einen gravierenden Nachteil für's Fahrverhalten : in schmierigen , schnellen Kurven könnte das Heck nach außen gehen . Fahrleistung : mit den ca 100 PS und auch mit 1000 kg hintendrann schiebt sich nicht mal ein leerer 500PS-Truck auf einer Steigung vorbei . Immerhin hast'e ca 50 PS / Tonne .
Anhängelast Erhöhungen mit Begrenzung in Bezug auf Straßensteigungen , also über die eingetragenen 1000kg , sind im Gegensatz zu den meisten anderen Fahrzeugtypen ausgeschlossen . Japan kannte damals /kennt(?) keine PKW-Anhänger.
Gruß!
|