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Alt 06.05.2015, 16:48   #5
technikfreak
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Zitat von Wobberty Beitrag anzeigen
die abnehmbaren muß man (gesetzlich) auch Abnehmen wenn man sie nicht benutzt,
Gruß PEter
Nein es gibt kein Gesetzt das man die abnehmbare Anhängerkupplung bei nicht gebrauch demontieren muss.

Die abnehmbare Anhängerkupplung muss nur dann demontiert werden wenn der Kugelkopf das Kennzeichen verdeckt,sonst nicht.
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Knautschzone?Was ist das?
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