Zitat:
Zitat von Wobberty
die abnehmbaren muß man (gesetzlich) auch Abnehmen wenn man sie nicht benutzt,
Gruß PEter
|
Nein es gibt kein Gesetzt das man die abnehmbare Anhängerkupplung bei nicht gebrauch demontieren muss.
Die abnehmbare Anhängerkupplung muss nur dann demontiert werden wenn der Kugelkopf das Kennzeichen verdeckt,sonst nicht.