Also prinzipiell sogar legal wenn man einen guten Prüfer erwischt und ihm die Gegebenheiten erläutert.
Letztlich ist es ja so das bei vielen Restaurationsprojekten Schweißarbeiten an Achskonstruktionen nötig sind und da kann man sich mangels fehlender Ersatzteile garnicht anders helfen. Letztlich werden solche Autos aber trotzdem nicht verschrottet und überstehen auch die Abnahme zum H-Kennzeichen.
Die berühmten Längsträger z.B. können ja, obwohl tragende Teile, auch geschweißt werden, ein Motorrahmen ist aber wechselbar.
Ziel wäre in dem Fall also mit dem Prüfer in Ruhe die fehlende Verfügbarkeit durchzugehen und alles in Ruhe darzulegen unter der Tatsache das der Rahmen noch eine gesunde Basis hat und kein Achsteil ist.
Andere Möglichkeit ist natürlich es besonders gut zu schweißen, so das der Tüv die Reparatur nicht erkennt, das sehe ich auch nicht sooo kritisch da der Rahmen beim L201 nicht unbedingt hochbelastet ist und Träger auch geschweißt werden können. Da sollte aber erfahrenes Personal ran und man sollte sich im Klaren darüber sein welchen Zustand der Träger sonst noch hat.
Hab letztens auch einen Bericht gelesen in dem erklärt wurde das es eigentlich nicht zuläassig sei zu schweißen aber unter bestimmten Vorraussetzungen doch abnahmefähig sei.
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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Und wer zu früh kommt, den bestraft die Frau.
Hoffen schnell Glück zu haben (dabei kann man schnell Pech haben)!
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