Zitat:
Zitat von phinemuc
Wie soll ich es denn zurückholen, wenn er beide Schlüssel und den Fahrzeugschein mitgenommen hat? Die Polizei sagt, dass ich ihm das Auto ja freiwillig gegeben habe, die hilft da leider nicht.
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Ich hab da grad mal nen bisschen drüber gelesen. Ich befürchte Du bist in einer ganz bescheidenen Position.
Bisher nahm ich immer an das der Fahrzeugbrief und die Haltereintragung der Besitznachweis wäre. Dem ist aber nicht so.
Besitzer kann auch sein, wer beide Schlüssel und den Schein hat.
Wenn er die Karre nciht freiwillig zurück gibt wird es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen-und das kann negativ ausgehen.
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Ich an deiner Stelle würde ganz dringend mit der Versicherung reden! Wenn die Haftpflicht über dich läuft kannst Du in Teufels Küche kommen, da der Halter zunächst mal für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs haftbar ist.
Baut der Typ also nen Unfall und die Reifen sind beispielsweise abgefahren bist Du zunächst erstmal in der Nachweispflicht das die Halterhaftung nicht gilt.