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Alt 31.05.2014, 22:03   #7
redlion
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ich habe noch mal nachgeschaut:

StVZO §52a Rückfahrscheinwerfer
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein....Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.

Zitat:
Zitat von K3-VET Beitrag anzeigen
Baue doch für den Termin einfach wieder die original Stoßstange ran.
Nöö, das ändert doch auch nix an der fehlenden Bodenfreiheit.

Ich tendiere immer noch zu der runden LED-Leuchte, passt doch zu den runden Rücklichtern.
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Gruß
Reinhard

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