Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.10.2013, 10:32   #3
MrFreezer
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von MrFreezer
 
Registriert seit: 05.02.2013
Ort: Düren
Alter: 50
Beiträge: 1.136
Standard

erstens ist es keine garantie sondern gewährleistung bzw. sachmangelhaftung.

zweitens gilt die bur auf sachmängel, die bei übergabe bereits bestanden. die beweislast, dass die gekaufte sache bereits bei übergang fehlerhaft war, liegt beim käufer. bei verbrauchsgütern gilt in den ersten 6 monaten abweichend eine beweislastumkehr: es wird vermutet, dass bei einem auftreten eines sachmangels in dieser zeit eine sache bereits beim kauf mangelhaft war. „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“

und einen auspuff für ein japanisches auto, welches im deutschen winter gefahren wird, kann ich durchaus schon als kurzlebiges verbrauchsgut bzw. ein verschleißteil ansehen
__________________
Das Blog zum Auto: http://www.dahastdu.de

BMW 325iC "Die Zicke" (E85 wenn verfügbar)
BMW 540iT/6 #108 "Der Dicke" (LPG)
Daihatsu Cuore FUN "Bobbycar" (meistens E10)
Mercedes 200TE Automatik "Leo II" (E85 mit nem guten Schuss E10)
VW Polo TDI BlueMotion "Fendt Farmer 103" (Diesel)
MrFreezer ist offline   Mit Zitat antworten