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Alt 16.10.2013, 13:31   #13
Michael1
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Also die Firma in der ich arbeite macht unterschiedliche Zulassungen für im/am Fahrzeug verbaute Komponenten. Es gibt kein Polierverbot für Scheinwerferabdeckungen. Natürlich dürfen die Strahlcharakteristiken nicht in unzulässiger Weise, verändert werden, aber mit polieren wirst du das sowieso nicht erreichen.
Noch einmal: vorheriges schleifen ist absolut überflüssig. Wenn überhaupt, dann nicht gröber als 1000er. 5000er reicht auch aus. Warum man, wie im Video gezeigt, mit 280er vorschleifen soll ist mir völlig schleierhaft.
Wenn man das macht, dann besteht tatsächlich die Gefahr, dass man den Lichtstrahl verbiegt. Aber erst genau dann, wenn die Lichtverteilung so beeinflusst wird, dass die Bedingungen gemäß §50 der StVZo nicht mehr erfüllt werden, ist eine Manipulation verboten und nicht bereits schon durch einfaches polieren ohne Einfluss auf die Lichtverteilung. Klar, man kann auch 2 Stunden lang eine 1Euro große Stelle polieren und die Abdeckung so ruinieren, aber wer macht das schon.



Michael
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