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Alt 16.10.2013, 12:31   #9
karlheinz61
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Zitat von Schimboone Beitrag anzeigen
Da würde ich ja gerne mal eine seriöse Quelle für sehen? Also dafür das ein sanftes nachpolieren nicht zulässig ist.

Die kritische Lichtgeometrie des Scheinwerfers wird dabei ja schließlich nicht verändert- es wird weder die Leuchtstärke reduziert, noch wird eine potentielle Blendwirkung erzeugt.

Schleift man also die E-Zeichen nicht weg gibt es in meinen Augen keinen Grund warum es nicht zulässig sein sollte.
Bessere Scheinwerfer sind so gut wie nicht verfügbar, außer man kauft neue. Die vom Schrott haben i.d.R. das gleiche Problem
Ich kann leider auch nur das wiedergeben was in dem Bericht gesagt wurde. Denkbar ist es natürlich schon das es beim Abschleifen der Oberfläche zu Unebenheiten mit den entsprechenden Folgen kommen kann. Scheinbar wird die Lichtgeometrie dadurch doch geändert, ich glaube kaum das es jemand im Gefühl hat, auf der kompletten Flächeexakt die gleiche Stärke von Hand abzunehmen. Letztendlich darf ich ein Teil das eine Bauartgenehmigung braucht auch nicht einfach verändern ohne das die Genehmigung erlischt.
Ist halt so in good old Germany.

Geändert von karlheinz61 (16.10.2013 um 12:35 Uhr)
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