Zitat:
Zitat von karlheinz61
Das ist ja alles schön und gut, nur was der junge Mann nicht erzählt hat ist, das es nicht zulässig ist dieKunststoff abdeckungen zu polieren. Dadurch verlieren die Scheinwerfer ihre Bauartzulassung. Wenn der TÜV dahinterkommt gibt es keine Plakette. Besser ist es sich vom Autoverwerter einen guten bzw. besseren Scheinwerfer zu besorgen.
Lieber die Finger von solchen Poliersets lassen.
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Da würde ich ja gerne mal eine seriöse Quelle für sehen? Also dafür das ein sanftes nachpolieren nicht zulässig ist.
Die kritische Lichtgeometrie des Scheinwerfers wird dabei ja schließlich nicht verändert- es wird weder die Leuchtstärke reduziert, noch wird eine potentielle Blendwirkung erzeugt.
Schleift man also die E-Zeichen nicht weg gibt es in meinen Augen keinen Grund warum es nicht zulässig sein sollte.
Bessere Scheinwerfer sind so gut wie nicht verfügbar, außer man kauft neue. Die vom Schrott haben i.d.R. das gleiche Problem