Trotzdem müsste es ja zu den Felgen ein Sonderradgutachten geben und wenn in diesem für den L251, der Hinweis A02 steht (Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere).
Dann muss nichts eingetragen werden, Vorraussetzung ist allerdings das eine Reifengröße auf die Felgen kommt, die bereits in den Fahrzeugpapieren bzw. in den COC Papieren stehen.
Manu
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ED läuft immer!!!!!
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