Nächste Woche werden meine neuen Alufelgen montiert, die mit der
Bestellnummer 42611-B2070-400 bei Daihatsu erhältlich sind.
Müssen diese Felgen in der Größe der originalen Stahlfelgen eingetragen werden, oder nicht? Dem
Zubehörprospekt nach zu urteilen ist es nicht nötig, der Hinweis
*mit TÜV-Gutachten (Eintragung erforderlich) fehlt bei diesen Felgen.
Früher mussten Alufelgen doch grundsätzlich eingetragen werden, doch mit den neuen Fahrzeugpapieren und den COC Unterlagen habe ich keine Ahnung mehr... weiß jemand von Euch bescheid oder kann mir COC Unterlagen für den L251 zur Verfügung stellen?
Grüße,
Flo