Der Gutachter ermittelt den Zeitwerts des Fahrzeugs wenn dabei die Reperaturkosten höher sind wie der Zeitwert bekommt man von der Verischerung den Zeitwert des Fahrzeugs ausgezahlt. Z.b bei meinem war der Zeitwert 1.800 € und Reperaturkosten waren knappe 1.500 € (stand 12.2011) Wenn also die Reperaturkosten über diese 1.800 € grenze gekomme wäre wär es ein Wirtschaftlicher Totalschaden und ich hätte den Zeitwerts des Fahrzeugs ausgezahlt bekommen. So hat es mir der Gutachter erklärt gehabt.
Bei dem Auto meiner Oma war es auch so Zeitwert waren knappe 9.000 € und die Reperaturkosten waren über 11.000 € somit haben wir die 9.000 € ausgezahlt bekommen und den *Schrottwagen* in den Ostblock verkauft (brauchte auch nochmal 2.500 €) war ein Mitsubishi Space Star mit gerademal 40.000 km und Vollausstattung :(
Also ich an deiner Stelle würde erstmal das Gutachten abwarten und sehen was bei Rauskommt.
Mfg Flo
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