Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 01.04.2013, 13:29   #10
Reisschüsselfahrer
Admin
 
Benutzerbild von Reisschüsselfahrer
 
Registriert seit: 28.12.2003
Ort: Lauenburg
Alter: 39
Beiträge: 7.220
Standard

Zitat:
bis zu was für einer grenze ist es jetzt eigentlich möglich mit den normalen Führerschein einen Anhänger zu bewegen ohne dabei in den Bereich der Kategorie Führerschein BE zu kommen!?

Ist ja irgendwie alles neu seit Anfang diesen Jahres!
Weiß da jemand was genauers?
Wenn du den Führerschein schon länger hast (also noch Klasse 3 gemacht) kann dir das egal sein, dann ändert sich nichts.

Interessant wird es nur wenn man den Führerschein neu macht oder den "alten B" gemacht hat, dann dürfen seit 01/2013 Anhänger + Zugfahrzeug (zul.Gesamtmassen) nicht schwerer als 3,5t sein. Diese Regellung ist auch ganz gut, davor war es reichlich komplizierter.

Mit dem B- Führerschein vor 01/2013 darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5 t sein........

Ansonsten auch beim Fahrlehrerverband nachzulesen.

-> http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...Kl_pkw_neu.htm


Manu
__________________
ED läuft immer!!!!!

<-Mein L501 (Nummer 2 lebt!)


<-Mein MR2


Geändert von Reisschüsselfahrer (01.04.2013 um 13:40 Uhr)
Reisschüsselfahrer ist offline   Mit Zitat antworten