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Alt 09.06.2012, 14:08   #1
Glitzermausi
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Standard Alufelgen 7 * 17 ET 37 OZ Caravaggio

Hallo leute ich habe da mal so eine frage.

Es scheint so als hätte alles sich gegen mich verschworen.

Habe mir neue Alufelgen gekauft. siehe oben.

Im Teilgutachten steht das ich die hinteren Radläufe bördeln (börteln) müßte.

Die Jungs bei GTÜ meinten das dieses erst gemacht werden müsste.

Kann mir einer weiterhelfen, der mir zu 100 % sagen kann die Trage ich öhne umbördeln ein.

Dieses will ich auch nicht machen lassen, da die gefahr zu groß ist. Das der Lack platzt oder so....

Die original 17 " Alufelgen was haben die denn für eine ET und größe????

Warum klappt das hier ohne probleme????

Unser GTÜ mann will die Felgen nur eintragen wenn umgebördelt wurde. So steht es ja auch im Teilgutachten.

Hier sollten lediglich 195 / 40 / 17 er drauf. Da die Felgen neu sind und ich diese noch umtauschen (Geld zurück) kann will ich mir auch keine Reifen montieren lassen um dieses zu Testen.

Was soll ich machen Hilfe
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