Zitat:
Zitat von Sirion_M300
Dir ist schon klar, dass du durch die Modifikation die ABE des Kfz verlierst? Klar, fährt auch - aber im Fall der Fälle bist du den Versicherungsschutz los.
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Stimmt nur pauschal.
Generell ist und bleibt die Versicherung eine Pflichtversicherung welche im Schadensfalle einspringt, schon alleine um den Geschädigten zu schützen (daher ists in Deutschland eine Pflichtversicherung.). Auch gibts die Regel, das die Veränderung in Zusammenhang mit dem Unfall stehen muß.
Das ändert aber nicht daran das die Versicherung in der Theorie Schadensersatzansprüche an dich stellen kann, aber erstmal muß sie zahlen und diese Ansprüche sind auch begrenzt und nicht beliebig festsetzbar.