Ich habe Eibach Spurverbreiterungen 20mm System 4 (40mm gesamt auf der Hinterachse).
Bei mir wurde wegen Abnahme ein Mazda 323 als Bezug genommen. Da 4x100 Bolzen, Durchmesser vom Mittenzentrierring usw. gleich sind. Das sagt der §21 zur Einzelabnahme ja auch aus, dass man ein vergleichbares Fahrzeug nehmen soll. Das Eibach-Gutachten hatte eine Liste angehängt mit unterschiedlichen Fahrzeugen, davon hat dann nur der Mazda 323 gepasst.
Und obwohl es diese Regelung nach §21 gibt, machen es die regulären TÜV-Stellen nicht oder nur ganz selten. Die haben entweder Angst sowas abzunehmen, keine Erfahrung weil noch nie den Fall gehabt oder verstehen diese Regelung selber nicht.
Deswegen bin ich ja auch zu einer Tuning-Firma hin, die bei uns hier im Raum bekannt ist. Da bekommt man sowas halt durch, aber kostet auch was. Ist auch nicht illegal, weil es diese Vorschriften halt gibt.
Aber da die Dorf-TÜV's immer nur 0815 Autos machen, und nicht in der Tuning-Materie drinne stecken, sagen die halt nein. Und dort wo ich war, da haben die nur gelacht und meinten: "Wenn es nur sowas harmloses ist."
Die haben sonst Umbauten da, wo keiner denkt darauf gibt es TÜV!!!
Geändert von Picard (20.03.2012 um 02:42 Uhr)
Grund: Weil ich es kann!!!
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